Der Bundestag hat mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) die Einführung einer Gaspreisbremse beschlossen. Diese gilt zunächst vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

„Nach uns vorliegenden Informationen erhalten aktuell viele Haushalte von ihrem Gasanbieter ein Schreiben, in dem über die Verrechnung der Kosten für das bezogene Gas für die Monate Januar und Februar informiert und zugleich der neue Abschlag mitgeteilt wird,“ berichtet Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung im Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis. „ Um etwaige Überzahlungen möglichst zu vermeiden, bitten wir die Bezieher von Bürgergeld um eine zeitnahe Übermittlung einer Kopie dieses Schreibens. Gern kann dafür auch unsere digitale Veränderungsmitteilung unter www.efa-sk.de genutzt werden. Auf Basis der uns dann vorliegenden Information passen wir den monatlichen Abschlag an.“, ergänzt Vögele.

  • Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II bewegt sich auf dem Stand der Vormonate
  • die Arbeitskräftenachfrage ist stabil
  • Planungen für eine Ausbildungs- und Jobbörse sind angelaufen

Im Februar 2023 betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.157 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das waren 33 weniger als im Vormonat und 287 mehr als im Februar des Vorjahres. Von den aktuell Betreuten sind 1.192 Frauen und Männer 50 Jahre und älter.

Familie und Job unter einen Hut zu bringen gestaltet sich nach einer längeren Auszeit oftmals schwierig.

Am 08. März 2023 können sich interessierte Frauen direkt an Ines Stöbe, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) im Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis, wenden. An diesem Tag führt sie in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr telefonische Beratungen durch.

Der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis ist mit einem eigenen Stand auf der Bildungs-, Job- und Gründermesse „Chance“, die am 24. und 25.Februar 2023 auf dem Messegelände in Halle-Bruckdorf stattfindet, vertreten. „Interessierte finden uns in der Halle 1 am Stand A10. Wer auf der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle ist, der kann sich gern zu aktuellen Angeboten beraten lassen“, informiert Dr. Gert Kuhnert, Betriebsleiter des Eigenbetriebs für Arbeit.

Die Niederlassungen des Eigenbetriebs für Arbeit – Jobcenter Saalekreis in Halle und Querfurt bleiben am 21. Februar 2023 aus technischen Gründen geschlossen.

„Unsere Filiale in Merseburg arbeitet an diesem Tag wie gewohnt. Ich bitte um Beachtung, dass zur persönlichen Vorsprache ein Termin benötigt wird. Die telefonische Erreichbarkeit ist unter 03461/2440 gewährleistet. Für Anfragen kann auch unser Kontaktformular unter www.efa-sk.de genutzt werden“, informiert der Betriebsleiter des Eigenbetriebs für Arbeit, Dr. Gert Kuhnert.

  • Bürgergeld floss pünktlich
  • Zahl der Bürgergeldbezieher erhöht sich im Vergleich zu 2022
  • Erstmals sind über 1.000 Ausländer im Rechtskreis SGB II arbeitslos

Im Januar 2023 betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.190 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 254 mehr als im Januar des Vorjahres. Von den aktuell Betreuten sind 1.209 Frauen und Männer 50 Jahre und älter.

  • Bestandszahlen gingen im Jahresdurchschnitt zurück
  • Übergang der ukrainischen Geflüchteten ins SGB II hat gut geklappt
  • Bürgergeld wurde pünktlich ausgezahlt

Die Zahl der erwerbfähigen Leistungsberechtigten im Jahresdurchschnitt ging im Vergleich zum Vorjahr erneut zurück, wie die erste Grafik zeigt. Ab Juni 2023 war der Eigenbetrieb für Arbeit für die Betreuung der ukrainischen Geflüchteten zuständig. Mit Stand Dezember erhielten 814 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit ukrainischer Staatsbürgerschaft Leistungen nach dem SGB II.

Die Jugendarbeitslosigkeit bei den 15- bis unter 25-jährigen im Rechtskreis SGB II ist im Saalekreis so niedrig wie schon lange nicht mehr. Aber gut 90 Prozent der Jugendlichen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Hier sind neue Wege gefragt.

Für viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Beschäftigte, ist die Pflicht zur Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seit dem 01. Januar 2023 entfallen.

Für Bezieher von Bürgergeld gilt diese Regelung allerdings nicht. Die „Krankenscheine“ müssen weiterhin vorgelegt werden.

„Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wichtig, um im Fall einer Erkrankung weiterhin Leistungen vom Eigenbetrieb für Arbeit zu erhalten. Auch Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen müssen die Bescheinigung im Krankheitsfall weiterhin im Jobcenter bzw. beim Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen“, informiert der Betriebsleiter des Eigenbetriebs für Arbeit, Dr. Gert Kuhnert.

„Die Bescheinigung kann auch über unseren Onlineservice unter www.efa-sk.de unter Nutzung der Veränderungsmitteilung oder des Kontaktformulars übermittelt werden“, ergänzt er noch.