Übergang ALG I zum Bürgergeld
Was muss ich tun, wenn mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I erschöpft ist?
Bitte stellen Sie vier bis sechs Wochen (Empfehlung) vor Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld I einen regulären Antrag auf Bürgergeld. In der Regel tauschen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter untereinander keine Unterlagen aus. Deshalb müssen Sie bei Antragstellung alle relevanten Unterlagen zusammen mit den Antragsformularen als Neuantrag einreichen.
Was muss ich beachten, wenn mein Arbeitslosengeld I nicht ausreicht und ich mehr Geld zum Leben und für die Miete benötige?
Bitte stellen Sie einen Antrag auf Bürgergeld beim Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis. Auch hier gilt, dass die Agentur für Arbeit und das Jobcenter keine Unterlagen untereinander austauschen.
Besonders wichtig:
Für die Arbeitsvermittlung der Person, die ALG I bezieht, ist weiterhin die Agentur für Arbeit zuständig. Urlaube und Arbeitsunfähigkeiten müssen Sie somit weiterhin der Agentur für Arbeit melden.
Für die übrigen Familienmitglieder (BG/Bedarfsgemeinschaft-Mitglieder) sind mit der Beantragung von Bürgergeld die Kundenberater/Fallmanager des Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis zuständig. Hier müssen Sie alle relevanten Änderungen melden. Über die aufstockenden Leistungen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft entscheidet das Jobcenter Saalekreis.