Wichtige Neuregelungen bei der Beantragung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH) ab 01.01.2023
Die Mehraufwandsentschädigung für die Teilnehmer ist ab dem 01.01.2023 mit 2 EUR pro TN und Stunde zu planen.
Für den Betreuungs- und Verwaltungsaufwand der Träger werden ab 01.01.2023 200 EUR als Pauschale pro Teilnehmer und Monat gewährt.
Die teilnehmerbezogenen Sachkosten werden mit einer max. Höchstgrenze von 100 EUR pro Teilnehmer und Monat auf Nachweis erstattet. Mehrkosten die Ihnen durch die Umsetzung der Arbeitsschutzstandards SARS-CoV-2 entstehen, können bei der Antragstellung in der Finanzierungsübersicht bei den Sachkosten einkalkuliert werden.
Durch den Träger ist nachzuweisen, dass die ordnungsgemäße Durchführung der geplanten Arbeiten durch den teilnehmerbezogenen Sachkostenanteil sichergestellt ist (Ausstattung der Teilnehmer mit Arbeitsschutzausrüstung, Technikeinsatz, Material etc.). Die Einnahmen zur Gesamtfinanzierung der AGH sind zwingend nachzuweisen! Auch weitere Leistungen der Begünstigten (z. B. Materialeinsatz durch die Kommunen) sind im Rahmen der Gesamtfinanzierung korrekt darzustellen.
Bei der Beantragung von zielgruppenspezifischen Maßnahmen für Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und einem sozialpädagogischen Betreuungsbedarf werden zusätzlich zu den o. g. Sachkosten max. 160 EUR pro Teilnehmer und Monat auf Nachweis für den eingesetzten Sozialpädagogen gewährt. Der besondere Betreuungsbedarf ist zu begründen. Ein Nachweis zum Einsatz von Fachpersonal muss mit der Antragstellung erbracht werden.
Wir bitten um Beachtung und stehen bei Rückfragen gern zur Verfügung!
Die Formulare sind so konzipiert, dass sie nach dem Download auf dem Rechner ausgefüllt werden können. Danach sollten sie ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die im Briefkopf hinterlegte Anschrift gesandt werden.
Hinweis: Jede Arbeitsgelegenheit bedarf eines neuen, eigenen und vollständig ausgefüllten Antrages. Bitte beachten Sie auch die » Ausfüllhinweise «.
Einreichungsfristen für AGH-Anträge für das Jahr 2025
Beginn der Maßnahme | Einzureichen bis |
01.04.2025 | 04.02.2025 |
01.05.2025 | 06.03.2025 |
01.06.2025 | 06.04.2025 |
01.07.2025 | 06.05.2025 |
01.08.2025 | 06.06.2025 |
01.09.2025 | 07.07.2025 |
01.10.2025 | 06.08.2025 |
01.11.2025 | 06.09.2025 |
01.12.2025 | 06.10.2025 |