Interne Meldestelle
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dazu, Whistleblower vor Benachteiligungen zu schützen und Rechtssicherheit zu geben. Somit können Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien geschützt werden. Das Jobcenter Saalekreis hat daher eine entsprechende interne Meldestelle eingerichtet.
Wichtig zu wissen:
Hinweisgebende Personen sind natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Meldungen von Informationen über rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen sollten begründete und über bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsmomente sein. Die gemeldeten Verstöße müssen einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit enthalten, da die interne Meldestelle nicht zuständig ist für Informationen über privates Fehlverhalten oder Beschwerden allgemeiner Art. Ohne einen solchen Zusammenhang kann die Meldung nicht durch die Hinweisgeberstelle bearbeitet werden und es greift der gesetzliche Schutz für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber nicht ein. Verstöße nach § 2 HinSchG liegen u. a. vor, wenn sie
- strafbewehrt sind,
- bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient oder
- einen Tatbestand nach § 2 Nr. 3 ff., Abs. 2 HinSchG erfüllen.
Meldungen werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Die Identität einer hinweisgebenden Person wird umfassend geschützt, es sei denn, dass sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet. In solchen Fällen sind böswillige Hinweisgebende sogar zum Schadensersatz verpflichtet.
Wie können Sie eine Meldung abgeben?
Hinweise nach dem HinSchG können, in einem verschlossenen Umschlag, an die interne Meldestelle des Eigenbetriebs für Arbeit-Jobcenter Saalekreis gerichtet werden.
Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis
Interne Meldestelle
Postfach 1354
06217 Merseburg
Für die Abgabe vor Ort steht der Briefkasten im Erdgeschoss zur Verfügung. Die telefonische Entgegennahme von Hinweisen ist unter der Rufnummer 03461/244-120 möglich.
Eine Rückmeldung kann nur erfolgen, wenn die Kontaktdaten des Hinweisgebenden übermittelt werden.
Zum Nachlesen:
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG): https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html