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Wir beraten und unterstützen Sie.

Unser Ziel ist: Sie gehen wieder arbeiten.

Wie machen wir das? Unsere Mitarbeiter heißen auch: Kundenberater. Sie suchen mit Ihnen nach passenden Stellen. Sie geben Ihnen auch Vorschläge für eine neue Arbeit. Wir nennen das: Vermittlungsvorschläge.

Wie helfen wir Ihnen? Sie haben vielleicht viele Probleme. Wir möchten Ihnen helfen, aber wir brauchen Ihre Hilfe. Es gibt hier viele Leute. Diese Leute helfen Ihnen. Aber: Jeder löst ein anderes Problem. Wir sagen Ihnen: Diese Leute helfen Ihnen bei diesem Problem.

Wer sucht für Sie eine Arbeit? Unsere Mitarbeiter reden mit vielen Firmen. Diese Mitarbeiter arbeiten im Arbeit-Geber-Service. Sie können auch mit Firmen reden. Das ist oft noch besser. Das Wichtigste ist: Sie nutzen jede Möglichkeit. Zum Beispiel: Sie suchen nach Arbeit. Sie bewerben sich. Sie fragen Freunde. Diese kennen vielleicht Firmen. Wir machen oft Veranstaltungen. Das hilft Ihnen vielleicht auch. Fragen Sie danach.

Leistungsberechtigte Personen nach dem SGB II werden durch unsere Kundenberater/innen und Fallmanager/innen umfassend zu allen Fragen der Wiedereingliederung auf den Arbeitsmarkt, zur Aufnahme einer beruflichen Ausbildung, zu Fragen der Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit oder zu Unterstützungs- oder Qualifizierungsmöglichkeiten beraten. Auch die Möglichkeiten anderer Leistungsträger werden besprochen und zur Unterstützung herangezogen. Ein Gegenstand der Beratung ist es, gemeinsam einen Kooperationsplan zu erstellen, welcher das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte der Eingliederung beinhaltet. Die Wege werden zusammen besprochen, unterschiedliche Auffassungen werden abgeglichen und ggf. geschlichtet. Unsere Kundenberater/innen begleiten Sie so auf dem Weg zurück in das Erwerbsleben. Die Fallmanager/innen helfen bei besonderen und umfassenderen individuellen Problemlagen. Die persönliche Betreuung ist hier noch intensiver. Oft werden weitere Einrichtungen und Institutionen einbezogen, die bei der Bewältigung dieser Probleme gut unterstützen können.

Ihr Ziel ist es, eine Arbeitsstelle oder eine Ausbildungsstelle zu finden. Oder es ist notwendig, über eine Qualifizierung, eine geförderte Erstausbildung oder über eine geförderte Beschäftigung den Weg auf den Arbeitsmarkt zu finden. Hier helfen unsere Kundenberater/innen und Fallmanager/innen durch eine unterstützende Vermittlung.

Wir besprechen mit Ihnen Ihre persönlichen Voraussetzungen, die Anforderungen der Tätigkeiten in den verschiedenen Berufen und Branchen, aber auch jene, die die Arbeitgeber an Sie stellen. Gemeinsam versuchen wir mit Ihnen, Sie auf den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt zu vermitteln oder über Teilschritte dieses Ziel zu erreichen. Wo nötig, unterstützen wir durch unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Welche dafür für Sie in Frage kommen, klären wir gemeinsam.

Die Kundenberater/innen und Fallmanager/innen beraten alle leistungsberechtigten Personen nach dem SGB II, sie unterstützen Sie mit der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Oftmals werden zum Erreichen dieses Zieles aber weitere Hilfen notwendig sein. Deshalb gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für leistungsberechtigte Personen:

Zur Unterstützung der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann Sie das Jobcenter Saalekreis fördern. Der Rest des Abschnittes bleibt so. Die Förderung umfasst die angemessenen Kosten soweit der Arbeitgeber diese Kosten nicht erbringt. Hierzu zählen zum Beispiel: Bewerbungskosten, Reisekosten zum Vorstellungsgespräch, Fahrtkosten zur Arbeitsaufnahme oder Umzugskosten. Zu weiteren Fördermöglichkeiten, lassen Sie sich bitte bei Ihren/Ihrer zuständigen Kundenberater/in beraten. Der Antrag auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget ist grundsätzlich immer im Vorfeld beim Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis zu stellen.

Ihr Ziel ist es, eine Arbeitsstelle oder eine Ausbildungsstelle zu finden. Wenn es notwendig ist, dann passiert dies über eine Qualifizierung, eine geförderte Erstausbildung oder über eine geförderte Beschäftigung. Hier helfen unsere Kundenberater/innen und Fallmanager/innen durch eine unterstützende Vermittlung. Wir besprechen mit Ihnen Ihre persönlichen Voraussetzungen, die Anforderungen der Tätigkeiten in den verschiedenen Berufen und Branchen, aber auch jene, die die Arbeitgeber an Sie stellen. Gemeinsam versuchen wir mit Ihnen, Sie auf den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt zu vermitteln oder über Teilschritte dieses Ziel zu erreichen. Wo nötig, unterstützen wir durch unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Welche dafür für Sie in Frage kommen, klären wir gemeinsam.

Der Zeitraum zwischen Beendigung der regulären Schullaufbahn und der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung ist ein höchst sensibler Abschnitt im Leben von jungen Menschen. Um diesen Übergang bei Bedarf zu begleiten und zu unterstützen stehen dem Jobcenter Saalekreis viele Maßnahmen und Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Förderungsbedürftige junge Menschen sollen durch die BVB auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet werden. Ist ihnen eine Aufnahme einer Berufsausbildung aufgrund individueller Gegebenheiten nicht möglich, unterstützt die BVB bei der beruflichen Eingliederung. Weiterhin kann eine Vorbereitung zum Erwerb eines Hauptschulabschlusses erfolgen. Die BVB dient nicht der Schulpflichterfüllung und kann somit nur an junge Menschen vergeben werden, die diese bereits erfüllt haben.

Bei einer betrieblichen Berufsausbildung schließt der Auszubildende einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb ab, absolviert hier die praktische Ausbildung und besucht zudem eine Berufsschule während der Ausbildung.

Für manche Jugendliche ist dies aufgrund persönlicher Problemlagen nicht sofort möglich. Das Jobcenter Saalekreis hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zunächst außerbetrieblich, das heißt mit Unterstützung durch einen Bildungsträger zu fördern. Die praktische Ausbildung erfolgt in einem Betrieb. Parallel dazu wird die Berufsschule besucht.

Der Träger der BaE unterstützt zusätzlich den Jugendlichen. Das kann beispielsweise durch eine sozialpädagogische Begleitung und Stützunterricht sein. Die Voraussetzungen für solch eine Ausbildungsform werden mit den Kundenberatern/innen vorher geklärt.

Leistungsberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen durch berufliche Weiterbildung gefördert werden, wenn dadurch die Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird. Liegen Qualifikationsdefizite vor oder muss ein anerkannter Berufsabschluss nachgeholt werden, dann besprechen die Kundenberater/innen des Jobcenters Saalekreis dies mit dem Arbeitsuchenden. Auch beschäftigte Leistungsbezieher im SGB II sind unter Umständen förderfähig. Ein Bildungsgutschein berechtigt den Leistungsberechtigten, sich einen zertifizierten Fortbildungsträger zu suchen, welcher die besprochenen Inhalte vermitteln kann.

Zu den geförderten Kosten können die Maßnahmekosten, Fahrkosten oder Kinderbetreuungskosten gehören, sofern diese notwendig sind.

Wichtig ist es immer, dass die persönlichen Voraussetzungen vorher in einem Beratungsgespräch geklärt werden.

Das Einstiegsgeld ist eine Förderleistung, die in Form eines Zuschusses zum Bürgergeld gewährt werden kann, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit perspektivisch ihre Hilfebedürftigkeit beenden können. Insoweit stellt sie einen zusätzlichen finanziellen Anreiz zur Beschäftigungsaufnahme dar. Sie muss zudem erforderlich sein. Für die Gewährung von Einstiegsgeld sind bestimmte Voraussetzungen notwendig, deren Vorhandensein die Kundenberater des Jobcenters Saalekreis prüfen. Die Dauer der Gewährung beträgt maximal 24 Monate und ist vom Einzelfall abhängig. Die Beantragung muss vor der Arbeitsaufnahme bzw. im Zusammenhang mit der unmittelbaren Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Selbständigen erfolgen. Nähere Auskünfte zur Förderung geben unsere Kundenberater/innen.

Was ist die Idee, die hinter dem Kooperationsplan steht?

In einem ersten Gespräch mit Ihrem persönlichen Berater im Jobcenter klären Sie gemeinsam, welche beruflichen Ziele Sie verfolgen. Dabei werden zunächst Ihre persönliche Situation und Ihre beruflichen Stärken betrachtet, sowie auf Themen eingegangen, die Ihren Weg in den Arbeitsmarkt beeinflussen. Davon ausgehend beraten wir Schritt für Schritt, wie Sie dorthin gelangen bzw. welche Unterstützung oder welche Aktivitäten notwendig sind. Das alles wird in einem Kooperationsplan festgehalten, welchen wir gemeinsam in den weiteren Beratungsgesprächen auswerten und anpassen.

Wann kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden?

In einem Kooperationsplan legen Sie gemeinsam mit Ihrem Berater des Jobcenters den „Fahrplan“ für Ihre berufliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die nächsten Schritte dorthin fest. Dabei kann es durchaus einmal zu unterschiedlichen Vorstellungen kommen, welche zuerst einmal zwischen Ihnen beiden ausgeräumt werden sollten. Wird keine Einigung erzielt, dann gibt es nun die Möglichkeit, eine neutrale Person, einen sogenannten Schlichter, zurate zu ziehen.

Was versteht man unter ganzheitliche Betreuung?

Mit der Förderung nach § 16k SGB II hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, den Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitsuchenden zu unterstützen und zu stabilisieren. Auftretende individuelle Problemlagen oder Umstände im familiären Umfeld können gemeinsam mit einem Coach bearbeitet werden. Der Coach hat dabei unterschiedliche Methoden zur Verfügung. Dazu gehört beispielsweise die beratende Tätigkeit, die Begleitung oder die aufsuchende Arbeit, je nach dem individuellen Bedarf dieser zeitlich befristeten Unterstützung. Fazit: Er ergänzt die Arbeit des persönlichen Beraters bei der Integration in Arbeit oder Ausbildung.

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie:

Oftmals ist für eine berufliche Neuorientierung eine mehrjährige Weiterbildung mit einem anerkannten beruflichen Abschluss notwendig. Der Gesetzgeber hat als Anreiz und zur Deckung eventueller Mehraufwendungen ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € für die Zeit der Ausbildung sowie eine Prämierung für das Bestehen der Zwischen- und der Abschlussprüfungen vorgesehen. Ihr Berater im Jobcenter klärt mit Ihnen, ob die Voraussetzungen in der jeweiligen Weiterbildungsform vorliegen.

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