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Zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen sowie etwaig bestehender finanzieller Mehrbelastungen in Anbetracht aktueller Preissteigerungen sieht der Gesetzgeber eine Einmalzahlung in Höhe von 200 € für Leistungsberechtigte in den sozialen Sicherungssystemen, wie beispielweise Bezieher von SGB II-Leistungen, im Juli 2022 vor.

Darüber hinaus erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen, ab Juli 2022 bis zur Einführung der Kindergrundsicherung einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20,00 EUR.

„Wir überweisen beide Leistungen automatisch im Juli. Es muss also kein gesonderter Antrag gestellt werden. In der 28. KW weisen wir die Einmalzahlung an und ab der 29. KW beginnen wir sukzessiv mit der Auszahlung des Sofortzuschlages. Ab August wird der Sofortzuschlag dann immer zusammen mit der Grundsicherung überwiesen“, berichtet Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung im Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis. „Pro Leistung wird ein Bescheid verschickt“, informiert Vögele abschließend.

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