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Der Gesetzgeber plant die Einführung des sogenannten Bürgergeldes, welches die Hartz-IV- Leistungen ab 1. Januar 2023 ablösen soll. Ende November hat die Bundesregierung dafür die entsprechenden Weichen gestellt.

„Wir bemerken aktuell eine sehr große Unsicherheit bei unseren Kunden/-innen“, berichtet Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Eingliederung im Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis. „Täglich erreichen uns viele Anfragen, ob denn ein neuer Antrag auf das Bürgergeld zu stellen sei.

Das kann ich ganz klar mit nein beantworten. Bürger/-innen aus dem Saalekreis, die bei uns derzeit Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, erhalten automatisch die angepassten Beträge des neuen Bürgergeldes“, informiert Vögele.

Folgende Regelsätze sind vorgesehen:

 Empfänger  Bürgergeldhöhe
 Alleinstehende und Alleinerziehende  502 Euro im Monat
 Partner, wenn beide volljährig sind  451 Euro im Monat
 Jugendliche ab 14 Jahre  420 Euro im Monat
 Kinder von 6 bis 14 Jahre  348 Euro im Monat
 Kinder unter 6 Jahre  318 Euro im Monat

„Die Anpassung ab Januar 2023 wird zunächst ohne Bescheid vorgenommen, so wie in den vorangegangenen Jahren. Den entsprechenden Änderungsbescheid erhält der Leistungsberechtigte mit dem nächsten Bewilligungsbescheid. Wir werden im ersten Halbjahr Stück für Stück den Antrag auf Grundsicherungsleistungen und die zur Leistungsgewährung notwendigen Anlagen überarbeiten. Das betrifft den digitalen Antrag und die Papierversion. Sie behalten bis dahin ihre Gültigkeit“, so die Fachfrau.

Weitere Informationen zum Bürgergeld sind zu finden unter: BMAS - Bürgergeld

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