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Der Bundestag hat mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) die Einführung einer Gaspreisbremse beschlossen. Diese gilt zunächst vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

„Nach uns vorliegenden Informationen erhalten aktuell viele Haushalte von ihrem Gasanbieter ein Schreiben, in dem über die Verrechnung der Kosten für das bezogene Gas für die Monate Januar und Februar informiert und zugleich der neue Abschlag mitgeteilt wird,“ berichtet Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung im Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis. „ Um etwaige Überzahlungen möglichst zu vermeiden, bitten wir die Bezieher von Bürgergeld um eine zeitnahe Übermittlung einer Kopie dieses Schreibens. Gern kann dafür auch unsere digitale Veränderungsmitteilung unter www.efa-sk.de genutzt werden. Auf Basis der uns dann vorliegenden Information passen wir den monatlichen Abschlag an.“, ergänzt Vögele.