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Der Bundesrat hat am 20.Oktober 2023, der vom Bundeskabinett vorgeschlagenen Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024, zugestimmt.

Folgende Regelsätze wurden bestätigt:

 Empfänger Bürgergeldhöhe pro Monat Erhöhung
 Alleinstehende und Alleinerziehende  563 Euro  +61 Euro
 Partner, wenn beide volljährig sind  506 Euro  +55 Euro
 Jugendliche von 14-17 Jahre  471 Euro  +51 Euro
 Kinder von 6 bis 13 Jahre  390 Euro  +42 Euro
 Kinder von 0-5 Jahre  357 Euro  +39 Euro

Die Anpassung ab Januar 2024 wird zunächst ohne Bescheid vorgenommen, so wie in den vorangegangenen Jahren. Den entsprechenden Änderungsbescheid erhält der Leistungs­berechtigte mit dem nächsten Bewilligungsbescheid“, informiert die Fachabteilungsleiterin Leistung im Eigenbetrieb für Arbeit, Anja Vögele.

Weitere Informationen zum Bürgergeld sind zu finden unter: BMAS - Bürgergeld

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