Der Bundesrat hat am 20.Oktober 2023, der vom Bundeskabinett vorgeschlagenen Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024, zugestimmt.
Folgende Regelsätze wurden bestätigt:
Empfänger | Bürgergeldhöhe pro Monat | Erhöhung |
---|---|---|
Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 Euro | +61 Euro |
Partner, wenn beide volljährig sind | 506 Euro | +55 Euro |
Jugendliche von 14-17 Jahre | 471 Euro | +51 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahre | 390 Euro | +42 Euro |
Kinder von 0-5 Jahre | 357 Euro | +39 Euro |
Die Anpassung ab Januar 2024 wird zunächst ohne Bescheid vorgenommen, so wie in den vorangegangenen Jahren. Den entsprechenden Änderungsbescheid erhält der Leistungsberechtigte mit dem nächsten Bewilligungsbescheid“, informiert die Fachabteilungsleiterin Leistung im Eigenbetrieb für Arbeit, Anja Vögele.
Weitere Informationen zum Bürgergeld sind zu finden unter: BMAS - Bürgergeld