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Die Ferien in Sachsen-Anhalt beginnen bald und somit die Reisezeit für viele Familien. Auch Bürgergeldbeziehende können verreisen, müssen dies jedoch im Vorfeld beim Jobcenter anzeigen.

Das Mitteilen von Urlaubsplänen ist notwendig, um sicherzustellen, dass das Bürgergeld reibungslos und ohne Unterbrechung gewährt werden kann. Bis zu 3 Wochen ist dies mit vorheriger Anmeldung beim Jobcenter möglich. Darüberhinausgehende Zeiten werden individuell im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geprüft und die Entscheidung dem Leistungsbeziehenden mitgeteilt.

Grundsätzlich gilt die Regelung für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab dem 15. Lebensjahr, die sich nicht in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden.

Den Antrag finden Sie unter Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis – Ihre Rechte und Pflichten (efa-sk.de).

HINWEIS: Stellen Sie den Antrag für eine Genehmigung einer geplanten Nichterreichbarkeit mindestens 5 Werktage vorher, aber nicht mehr als drei Monate im Voraus. Wie über den Antrag entschieden wurde, darüber erhält der Antragsteller eine schriftliche Rückmeldung.

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