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Wir wollen die Leistungsauszahlung sicherstellen. Damit wir das garantieren können und gleichzeitig Ihre Gesundheit schützen, haben wir uns zu dieser Maßnahme entschlossen. Persönliche Vorsprachen sind ab 16. Dezember 2020 nur in Notfällen möglich. Notfälle beschränken sich auf die Auszahlung von Geldleistungen!

„Natürlich sind wir auch weiterhin für unsere Kunden da. Ab sofort setzen wir verstärkt auf die telefonische Erreichbarkeit und postalische Versendung von Unterlagen. Anfragen können unsere Kunden auch per Kontaktformular unter https://www.efa-sk.de/web3/jobcenter-saalekreis/ueber-uns/kontakt.html richten. Eine Vielzahl unserer Anträge sind im Internet unter https://www.efa-sk.de/web/sgb-ii-leistungen.html hinterlegt. Wir nehmen aber auch formlose Anträge entgegen“, informiert der Betriebsleiter des Eigenbetriebes für Arbeit, Dr. Gert Kuhnert, über die neuen Abläufe.

„Bereits vergebene Termine zur Abgabe von Grundsicherungsanträgen bleiben bestehen! Sie haben keinen Termin und möchten trotzdem Unterlagen abgeben, dann nutzen Sie dafür bitte unsere Hausbriefkästen. Alternativ kann deren Übermittlung auch per Post erfolgen.

Auch wir versuchen alles zu tun, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Wir danken Ihnen bereits jetzt für das besonnene Verhalten. Gemeinsam werden wir auch diese Herausforderung meistern. Veränderungen zum aktuell beschriebenen Verfahren werden wir umgehend über die Medien und im Internet veröffentlichen“, ergänzt Kuhnert noch.

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