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Coronavirus/ COVID-19
Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis ist ab
18. März 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen

Wir wollen die Leistungsauszahlung sicherstellen. Damit wir das garantieren können und gleichzeitig Ihre Gesundheit schützen, haben wir uns zu dieser Maßnahme entschlossen. Persönliche Vorsprachen sind ab 18. März 2020 nur in Notfällen möglich. Notfälle beschränken sich auf die Auszahlung von Geldleistungen!

 

„Natürlich sind wir auch weiterhin für unsere Kunden da. Ab sofort setzen wir verstärkt auf die telefonische Erreichbarkeit und postalische Versendung von Unterlagen. Anfragen können unsere Kunden auch per Kontaktformular unter https://www.efa-sk.de/web/contact.html an uns richten. Eine Vielzahl unserer Anträge sind im Internet unter https://www.efa-sk.de/web/sgb-ii-leistungen.html hinterlegt. Wir nehmen aber auch formlose Anträge entgegen“, informiert die stellvertretende Betriebsleiterin des Eigenbetriebes für Arbeit, Anke Gaudig, über die neuen Abläufe.

Persönliche Beratungstermine beim Kundenberater oder zur Abgabe von Unterlagen entfallen mit sofortiger Wirkung ohne Rechtsfolgen. Es muss keine telefonische Absage erfolgen. Des Weiteren bitten wir unsere Kunden, von der persönlichen Abgabe ihrer Anträge und Unterlagen abzusehen. Alternativ können dafür unsere Hausbriefkästen genutzt werden oder eine postalische Übermittlung erfolgen.

„Auch wir versuchen alles zu tun, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Wir danken Ihnen bereits jetzt für das besonnene Verhalten. Gemeinsam werden wir auch diese Herausforderung meistern. Veränderungen zum aktuell beschriebenen Verfahren werden wir umgehend über die Medien und im Internet veröffentlichen“, ergänzt Gaudig noch.

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