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Von Mitte März bis Anfang Juni 2020 war der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis aufgrund der Corona Pandemie für den Publikumsverkehr geschlossen.

„Normalerweise muss bei der erstmaligen Beantragung von Grundsicherungs­leistungen der gültige Personalausweis oder der Reisepass zur Identifizierung vorgelegt werden.

Während des Lockdowns galt es, schnell und unbürokratisch die Hilfesuchenden zu unterstützen. Dafür hatte die Bundesregierung im Rahmen des Sozialschutzpaketes entsprechende Möglichkeiten geschaffen“, berichtet Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistungen.

„Seit Anfang Juni arbeiten wir in einem neuen Regelbetrieb. Dieser sieht vor, dass die Vorsprache mit Termin wieder möglich ist. Deshalb holen wir ab dem 17. August 2020 die Identitätsprüfung in den Fällen nach, wo Grundsicherungs­leistungen geflossen sind, aber bisher noch keine persönliche Vorsprache stattfand. Es sind knapp 130 Personen, die in den nächsten Tagen von uns eine Einladung erhalten“, so Vögele.

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