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In diesen Wochen erhalten Mieter Post von ihren Vermietern. Die Betriebskostenabrechnungen werden verschickt. Mitunter enthält dieser Brief so manch eine Überraschung.

„Guthaben müssen uns umgehend mitgeteilt werden. Das geht ganz einfach mittels Kontaktformular unter https://www.efa-sk.de/kontakt und dann die Abrechnung hochladen. Per Post ist Versendung der Kopie der Betriebskostenabrechnung auch weiterhin möglich“, informiert Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung.

„Da wir einen strengen und verhältnismäßig langen Winter hatten, ist wohl eher mit einer Nachzahlung zu rechnen. Dazu äußert sich der Gesetzgeber wie folgt:

Die Nachzahlung von Nebenkosten übernimmt das Jobcenter, wenn die Nebenkostenabrechnung angemessen ist und mit dem Verbrauch nicht verschwenderisch umgegangen wurde. Auch hier benötigen wir natürlich den entsprechenden Nachweis“, erläutert Vögele.

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