Hotline:   03461 / 244 - 0

Alle nachfolgend vorgestellten Unterstützungsangebote stellen Ermessenleistungen dar. Der Eigenbetrieb für Arbeit entscheidet über Förderanfragen für Bezieher/innen von Grundsicherungsleistungen mit Wohnsitz im Saalekreis.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die nachfolgenden Leistungen. Wir prüfen vorab, ob und wenn ja, welche Fördermöglichkeiten zum Tragen kommen können. Fragen Sie uns.

Bei Zuständigkeit eines anderen Sozialleistungsträgers übermitteln wir Ihnen gern die Kontaktdaten.

 

Die Eignung einer potentiellen Arbeitskraft für Ihre offene Stelle kann im Rahmen einer Arbeitserprobung (MAG) im geprüft werden.

Dabei handelt es sich um ein Kurzpraktikum, welches im Vorfeld unserer Genehmigung bedarf. Wichtig ist: Ihr Unternehmen sucht Arbeitskräfte, Sie möchten deren Eignung prüfen, vermitteln fachpraktische Kenntnisse und bauen somit Vermittlungshemmnisse des Arbeitsuchenden ab. Im besten Fall kommt es im Nachgang zur Einstellung. Die Übernahme der Fahrtkosten zum Betrieb ist während des Praktikums möglich.

Sie möchten einen Arbeitsuchenden einstellen, der noch nicht über die von Ihnen gewünschten beruflichen Erfahrungen oder Kenntnisse verfügt? Die Defizite können nicht im Rahmen der betriebsüblichen Einarbeitung abgebaut werden. Dann besteht die Möglichkeit, die zu erwartenden Minderleistungen für die Dauer von bis zu 12 Monaten in Form eines Lohnkostenzuschusses i.H.v. bis zu 50% zu kompensieren. Für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, und für Beschäftigte mit Behinderung(en) ist auch eine längere und/oder höhere Förderung möglich.

Die Dauer und Höhe des Eingliederungszuschusses, hängt vom Einzelfall ab und bedarf der vorherigen Prüfung.

Der Einstieg in ein Unternehmen für Arbeitsuchende mit einer anerkannten Behinderung, Schwerbehinderung oder Gleichstellung kann im Rahmen einer Probebeschäftigung vorbereitet werden. Innerhalb von 3 Monaten erkennen beide Seiten, ob die Arbeitsplatzanforderungen und das Leistungsvermögen des Betreffenden übereinstimmen. Innerhalb dieser Zeit kommt es zur Übernahme der kompletten Lohnkosten.

Zum Ausgleich der Minderleistungen der vorgenannten Personengruppen kann auch ein Eingliederungszuschuss gewährt werden.

Sollten für die Realisierung der Beschäftigung weitere Arbeitsmittel benötigt werden, stellen wir Ihnen gern entsprechende Kontaktinformationen zur Verfügung.

Für Jugendliche, die sich um einen Ausbildungsplatz bewerben wollen, aus individuellen Gründen aber Probleme mit der Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis haben oder bei denen noch nicht sicher ist, ob sie schon die erforderliche Ausbildungsreife haben, gibt es die Möglichkeit, eine Einstiegsqualifizierung zu absolvieren. Dies ist ein Praktikum bei einem Arbeitgeber mit einer Dauer von 6 bis 12 Monaten.

Die Einstiegsqualifizierung hat sowohl für die Jugendlichen, als auch für den Arbeitgeber den Vorteil, dass sich beide Seiten kennenlernen und die Voraussetzungen für ein späteres Ausbildungsverhältnis getestet werden können. Der Arbeitgeber zahlt eine Praktikumsvergütung, welche durch das Jobcenter Saalekreis bezuschusst werden kann. Nähere Informationen erhalten die Jugendlichen bei ihrem Kundenberater und der Arbeitgeber bei unseren Kundenberatern im Arbeitgeberservice. Sprechen Sie uns an!

Sie haben Mitarbeiter deren Arbeitsplatz in naher Zukunft vom Technologiewandel oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen ist? Strebt ein Arbeitnehmer Ihres Unternehmens eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf an?

In diesen Fällen kann die notwendige Weiterbildung durch die volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten und durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt unterstützt werden.

In die Förderentscheidung fließen ein:

  • die Eignung und Qualifikationsstand des Mitarbeiters
  • die allgemeine Beschäftigungsperspektive der beschäftigten Person
  • die Betriebsgröße Ihres Unternehmens.

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