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Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei einem Arbeitgeber kann durch die Unterstützung eines privaten Arbeitsvermittlers zustande kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Leistungsberechtigte dafür einen zeitlich und regional bezeichneten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten, welcher dafür notwendig ist. Voraussetzung ist unter anderem, dass der private Arbeitsvermittler von einer fachkundigen Stelle zertifiziert ist. Weitere Voraussetzungen, die zu einer Vergütung der erfolgreichen Vermittlung führen, können mit dem Kundenberater geklärt werden.

Einen Vordruck zur Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung und den Auszahlungsantrag finden Sie unter folgenden Links:

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