Hotline:   03461 / 244 - 0

Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit, hin zur finanziellen Unabhängigkeit. Eine Möglichkeit ist der Schritt in eine erfolgreiche Selbständigkeit. Ein eigenes Unternehmen führen – das bedeutet unter anderem viel Verantwortung, eine hohe Arbeitsbelastung und finanzielle Unsicherheiten.

Es eröffnet Ihnen aber auch viele Chancen:

Sie können Ihre Ideen verwirklichen, eigenverantwortlich entscheiden und wirtschaftlich unabhängig von anderen werden. Für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit brauchen Sie vor allem eines: einen guten Plan. Das Team Selbständige berät und unterstützt Sie hierbei gerne.

Vereinbaren Sie noch vor Aufnahme einer Selbständigkeit einen Termin zur Gründungsberatung.

Im Rahmen der Gründungsberatung analysieren wir daher gemeinsam
  • Ihre Geschäftsidee und die Erfolgsaussichten
  • Ihre persönliche Eignung und berufliche Situation
Wir besprechen des Weiteren
  • den Stand Ihrer Gründungsvorbereitung
  • den notwendigen Kapitalbedarf und Ihre Finanzierungsplanung
  • welche Unterstützungsmöglichkeiten Ihnen das Jobcenter Saalekreis bietet und was es hierbei zu beachten gilt.
Abschließend
  • legen wir eine gemeinsame Strategie zum weiteren Vorgehen fest
  • werden Ihnen bei Bedarf die notwendigen Antragsunterlagen und Informationsmaterial ausgehändigt
  • erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung Ihrer persönlichen Gründungsberatung.

Neben der allgemeinen Beratung zur Existenzgründung, verfügt das Jobcenter Saalekreis über weitere Möglichkeiten der Unterstützung. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei einzelnen Förderleistungen um Ermessensleistungen handelt auf die kein Rechtsanspruch besteht. Um entscheiden zu können welche Unterstützungsmöglichkeiten tatsächlich für Sie in Frage kommen, bedarf es durch uns immer vorab einer individuellen Prüfung Ihres Vorhabens.
Unterstützungsleistungen können sein
Individuelles Coaching zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit im Rahmen eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Einstiegsgeld nach § 16b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Achtung: Antragstellung immer vor Aufnahme der Selbständigkeit erforderlich!) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c Zweites Buch Sozialgesetzbuch in Form eines zweckgebundenen Zuschusses zur Beschaffung von Sachgütern, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind.

Ihren Terminwunsch können Sie uns ganz einfach über unser Kontaktformular mitteilen. Selbstverständlich können Sie aber auch Ihren Kundenberater direkt ansprechen. Alternativ erreichen Sie uns auch über unsere Telefonservicehotline 03461-244-0 oder einfach auf dem Postweg.
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