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Job-Turbo

Deutschland braucht dringend Fach- und Arbeitskräfte. Eine hohe Zahl hier lebender Geflüchteter hat aktuell den Integrationskurs absolviert, verfügt über grundständige Deutschkenntnisse und ist bereit für einen Neustart auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Jetzt sind alle gefragt, damit Menschen schnell in Arbeit kommen und Integration gelingt.Viele geflüchtete Menschen sind gut qualifiziert und immer mehr planen, langfristig in Deutschland zu leben. Mit dem Job-Turbo gilt es, dieses Potenzial zu nutzen und Menschen schnell in Arbeit zu bringen. Sie haben beste Chancen in den Arbeitsmarkt einzusteigen und die eigene berufliche Zukunft zu gestalten – insbesondere nach dem Integrationskurs und mit grundlegenden Deutschkenntnissen. Wir wollen, dass Sie Ihre Chancen nutzen! Weitere Informationen finden Sie unter:

BMAS - Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

BMAS - Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine

BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"

Grundinformation Das Jobcenter zahlt Ihnen Bürgergeldleistungen, dass heißt, dass die Bedarfe für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Miete sowie Ihre Krankenversicherung abgesichert sind. Dabei wollen wir Sie über wichtige Punkte rund um die Arbeitsaufnahme informieren.
Welche Unterlagen benötigt das Jobcenter bei der Arbeitsaufnahme?

Eine Arbeitsaufnahme ist zeitnah dem Jobcenter mitzuteilen, damit der Anspruch auf Bürgergeld neu berechnet werden kann. Sie können uns die Arbeitsaufnahme und die Unterlagen gern auch online mittels Veränderungsmitteilung übersenden. Als Unterlagen einzureichen sind:

  • Arbeitsvertrag
  • Lohnbescheinigung
Ihr Aufenthaltsstatus Die Massenzustromsrichtlinie für ukrainische vorübergehende Schutzbedürftige i. S. d. § 24 AufenthG wurde bis zum 04.03.2025 verlängert. Diese wird voraussichtlich enden. Wenn Sie jedoch einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag abschließen, so können Sie in dem Betrieb grundsätzlich weiterarbeiten, solange der Arbeitsvertrag besteht. Sofern Sie die Voraussetzungen eines anderen Aufenthaltstitels erfüllen, so kann ein Wechsel des Aufenthaltstitels bei den zuständigen Ausländerbehörden beantragt und geprüft werden.
Wie viel Einkommen bleibt übrig?

Der Mindestlohn beträgt ab dem 01.01.2024 in Deutschland 12,41 Euro. Bei einer Vollzeitarbeit von 40 Stunden in der Woche würde Sie ein Einkommen in Höhe von 2.151,07 Euro (brutto) erzielen.

Das Einkommen wird bei der Ermittlung Ihres Anspruch auf Bürgergeld nicht vollständig berücksichtigt. Vom Einkommen werden Freibeträge abgezogen, die nicht auf Ihr Bürgergeld angerechnet werden.

Grundfreibetrag = 100,00 €

20% zwischen 100,00 € und 520,00 € = 84,00 €

30% zwischen 520,00 € und 1.000 € = 144,00 €

10 % zwischen 1.000,00 € und 1.500,00 € = 20,00 €

Insgesamt würden Sie mindestens 348,00 € mehr an Geld zur Verfügung haben.

Bekommen ich noch weiterhin Bürgergeld?

Ob Sie weiterhin Bürgergeld vom Jobcenter erhalten, hängt zum einen von den persönlichen Bedarfen der Bedarfsgemeinschaft ab

  • Anzahl der Personen der Bedarfsgemeinschaft
  • Mögliche Mehrbedarfe (u. a. Alleinerziehung, Schwangerschaft)
  • Mietkosten

Ist Ihr Anspruch auf Bürgergeld höher als das Einkommen, so werden Sie weiterhin Leistungen vom Jobcenter erhalten. Die Höhe des Bürgergeldes wird Ihnen in einem Bescheid (Schreiben) mitgeteilt. Dies gilt auch für den Fall, in dem andere Sozialleistungen (Wohngeldanspruch oder Kindergeldzuschlag) in Betracht kommt.Da wir bei der Berechnung des Bürgergeldanspruches auch Freibeträge Ihres Erwerbseinkommens berücksichtigen, verbleibt Ihnen auf jeden Fall mehr Geld als ohne Erwerbseinkommen. Arbeit lohnt sich!

Wer zahlt meine Miete, wenn ich eine Arbeit aufnehme?

Das Jobcenter überweist die Geldleistungen direkt an den Vermieter, wenn Sie dies beantragt haben. In dem Leistungsbescheid kann man erkennen, welche Mietzahlungen geleistet wurden. Dies umfasst folgende Informationen:

  • Höhe der Mietzahlungen
  • Zeitraum der Mietzahlung
  • Vermieter

Mietzahlungen können nur in Höhe der maximalen Bürgergeldleistung direkt an den Vermieter erfolgen. Hat man aufgrund von Arbeitseinkommen nur einen geringen Anspruch, so müsste die Differenz zur Miethöhe selber gezahlt werden. Wir informieren Sie in dem Leistungsbescheid darüber.Falls Ihr Anspruch aufgrund des Arbeitseinkommens vollständig entfällt, so müssten Sie in jedem Fall die Mietzahlungen vollständig an Ihren Vermieter leisten.

Was ist sonst noch wichtig? Der Bürgergeldbezug bedeutet neben dem Bezug von staatlichen Hilfeleistungen auch eine Verpflichtung alles dafür zu tun, um seinen Lebensunterhalt selber finanzieren zu können und damit die Hilfebedürftigkeit zu verringern.Dabei ist eine aktive Unterstützung durch Sie in die Integration in Arbeit sehr wichtig.Kommen Sie Ihren Pflichten ohne Grund nicht nach, so kann dies mögliche Leistungsminderung zur Folge haben. Sie erhalten dann weniger Bürgergeld.
Bin ich nach der Arbeitsaufnahme weiter krankenversichert? Das Jobcenter zahlt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (in der Regel Personen über 15 Jahre) Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung). Wir melden Sie auch bei Ihrer gewählten Krankenkasse an. Kinder können eine Familienversicherung bei der Krankenkasse erhalten.Sollten Sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, so sind Sie grundsätzlich auch über diese versichert.
Ist eine Online Antragstellung und Veränderungsmitteilung beim Jobturbo möglich? Ein Online Antragstellung und Mitteilung über Veränderungen (Aufnahme von Arbeit, Unterlagen wie Lohnnachweise) ist weiterhin über die Internetseite des Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis möglich.

 

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