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Seit 2011 werden für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe berücksichtigt.

Hierzu zählt auch die Übernahme von Kosten für eintägige und mehrtägige Ausflüge mit dem Kindergarten oder der Schule (z.B. Klassenfahrt).

  • Kindergartenkinder und
  • Schülerinnen und Schüler, die
    • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
    • keine Ausbildungsvergütung erhalten,
    • jünger als 25 Jahre sind
    • Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Übernommen werden die tatsächlichen Kosten.
  • für alle eintägigen Schul- und Kindergartenausflüge, die im Bewilligungszeitraum stattfinden,
  • für mehrtägige Fahrten der Schule - im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen - und ebenso für Fahrten mit dem Kindergarten (KiTa).

Die Höhe der Gewährung für mehrtägige Klassenfahrten wird jedoch durch die in den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Höchstbeträge für die Klassenfahrten begrenzt. Für die in den „Festlegungen der Gesamtkonferenz der Schulen des Landkreises Saalekreis“ benannten Schulen gelten die dort festgelegten Beträge als Höchstgrenzen.

Im Rahmen dieser Grenzen sind die folgenden Kosten erstattungsfähig:

  • Fahrtkosten von der Schule zum Ziel der Schulfahrt und zurück
  • Unterkunft und Verpflegung,
  • Reiserücktrittsversicherung,
  • Touristensteuer,
  • Verwaltungsgebühren beim Schullandheimaufenthalt,
  • Endreinigungspauschale beim Schullandheimaufenthalt und
  • Nebenkosten (Busfahrten am Ort, Eintrittsgelder).

Ist eine Klassenfahrt oder ein Wandertag geplant, dann füllen Sie bitte die Anlage „Bildung und Teilhabe“ aus.
In dem Formular „Bestätigung Klassenfahrten und Ausflüge“ sind die jeweiligen Daten der geplanten Ausflüge anzugeben und von der Schule zu bestätigen.

  • Persönliche Kosten, wie zum Beispiel das Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs.
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