Hotline:   03461 / 244 - 0

Erhöhung der Schulbeihilfe im Jahr 2024 auf 195,00 Euro

Der Zuschuss zum Kauf von Schulmaterialen (Hefte, Stifte, Taschenrechner, Turnbeutel etc.) wurde auf 195,00 Euro jährlich erhöht. Schülerinnen und Schüler erhalten damit im Jahr 2024 65,00 Euro im Februar und 130,00 Euro im August. In der Regel wird der Betrag mit der Monatsleistung (also Ende Januar / Ende Juli) auf Ihr Konto überwiesen.

Die Kosten für das Mittagessen werden in voller Höhe übernommen.

Einen Eigenanteil müssen die Eltern nicht mehr zahlen.

Erhöhung der Teilhabeleistung

Kindern unter 18 Jahren stehen pauschal 15 Euro monatlich für den Sportverein, den Musikunterricht, die Teilnahme an der Feuerwehrfreizeit oder den Ferienspielen zur Verfügung, wenn Sie dafür eine Gebühr zahlen müssen.

Die 15 Euro werden an die Familie überwiesen, die dann die Kosten an den Anbieter zahlt.

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden mit Ausnahme der Lernförderung mit Ihrem Erst-, Wiederholungs- bzw. Weiterbewilligungsantrag geltend gemacht. Bürokratische Hürden wurden hierbei abgebaut. Für die Lernförderung Ihres Kindes ist mit dem neu beginnenden Bewilligungszeitraum im Jahr 2024 ein separater Antrag zu stellen.

Das bedeutet, dass Sie uns einfach erklären müssen, was Ihr Kind aus dem Paket benötigt, wenn z. B. ein Schulausflug ansteht oder Ihr Kind zum Musikunterricht gehen möchte. Die Konkretisierung des Bedarfs erfolgt mit der Anlage „Bildung und Teilhabe“.

Dazu können Sie weiterhin unsere Formulare verwenden, uns aber u. a. auch eine Mitgliedsbescheinigung vorlegen. Denn wir werden weiterhin verschiedene Angaben oder Nachweise benötigen, bevor wir das Geld überweisen können.

Lassen Sie sich von uns zu den Möglichkeiten des Bildungspaketes telefonisch unter  03461 / 244 - 0 beraten. Sie erreichen uns auch über unser Kontaktformular.

Hier geht es zu den Anträgen für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes.

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen ausschließlich technisch notwendige Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website. Diese Cookies sind für die korrekte Funktion der auf unseren Internetseiten hinterlegten Formulare (z.B. Kontaktformular) notwendig. Weiterhin ist es technisch erforderlich, dass in Ihrem Browser Cookies aktiviert sind und diese nicht blockiert werden. Wenn Sie weiter auf unseren Internetseiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.