Hotline:   03461 / 244 - 0

Seit 2011 werden für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe berücksichtigt.

Hierzu zählt auch die Übernahme von Kosten für die soziale und kulturelle Teilhabe, also den Vereinsbeitrag, die Musikschulgebühren oder die Ferienfreizeit.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Mit der Zahlung dieser Leistung soll den Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, im Sportverein aktiv zu sein, ein Instrument in der Musikschule zu spielen, an einer Ferienfreizeit teilzunehmen oder vieles mehr. Dazu steht ein Betrag in Höhe von 15 Euro monatlich zur Verfügung, der je nach Interesse eingesetzt werden kann:
  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel und Kultur, wie z. B. Fußballverein oder Ballettunterricht und vieles mehr.
  • Unterricht in künstlerischen Fächern, wie z. B. Musikunterricht außerhalb der Schule (Flöte, Geige, Gitarre und vieles mehr).
  • Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung, wie z. B. ein geführter Museumsbesuch oder ein Malkurs und vieles mehr.
  • Die Teilnahme an einer Ferienfreizeit, wie z. B. eine Feuerwehrfreizeit oder ein mehrtägiges Theaterprojekt.

Hat sich Ihr Kind bereits entschieden, ob es in einem Sportverein aktiv sein möchte, ein Instrument spielen oder an einer Ferienfreizeit teilnehmen möchte? Dann füllen Sie bitte die Anlage „Bildung und Teilhabe“ aus. Als Nachweis über die Teilnahme bzw. Mitgliedschaft reichen Sie bitte die Bestätigung vom Verein oder den Nachweis über die aktuellste Zahlung des Vereinsbeitrages beim Eigenbetrieb für Arbeit ein.

Kindern unter 18 Jahren stehen pauschal 15 Euro monatlich für den Sportverein, den Musikunterricht, die Teilnahme an der Feuerwehrfreizeit oder den Ferienspielen zur Verfügung, wenn Sie dafür ein Vereinsbeitrag zahlen müssen.
Der pauschale Betrag in Höhe von 15 Euro wird Ihnen monatlich zusammen mit Ihrem Bürgergeld auf Ihr angegebenes Konto überwiesen. Ihren konkreten Vereinsbeitrag/Gebühr zahlen Sie dann eigenständig direkt an den Verein.
Wir benutzen Cookies
Wir nutzen ausschließlich technisch notwendige Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website. Diese Cookies sind für die korrekte Funktion der auf unseren Internetseiten hinterlegten Formulare (z.B. Kontaktformular) notwendig. Weiterhin ist es technisch erforderlich, dass in Ihrem Browser Cookies aktiviert sind und diese nicht blockiert werden. Wenn Sie weiter auf unseren Internetseiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.