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Seit 2011 werden für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe berücksichtigt.

Hierzu zählt auch die Übernahme der Kosten für das gemeinsame Mittagessen in Kindergarten und Schule.

  • Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird und
  • Schülerinnen und Schüler, die
    • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
    • keine Ausbildungsvergütung erhalten,
    • jünger als 25 Jahre sind
    • Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Möchte Ihr Kind am gemeinsamen Mittagessen im Kindergarten (KiTa) oder in schulischer Verantwortung teilnehmen?

Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung reichen Sie uns bitte den Vertrag mit dem Essensversorger (z. B. Gemeinde, Caterer etc.) ein und füllen die Anlage „Bildung und Teilhabe“ aus.

Bei Bewilligung der Leistung wird der komplette Beitrag für das Mittagessen direkt auf das angegebene Konto des Trägers (z.B. Stadtkasse) überwiesen. Einen Eigenanteil müssen Sie seit dem 01.08.2019 nicht mehr zahlen.

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