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Ihre persönliche Leistungsfähigkeit findet in der gemeinsamen Vermittlungsarbeit stets Beachtung.

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Kundenberater/in oder Fallmanager/in über Ihre gesundheitliche und/oder psychischen Einschränkungen informieren.

Haben sich die Einschränkungen körperlicher oder psychischer Art bereits verfestigt, dann besprechen Sie dies am besten mit ihrem Kundenberater oder Fallmanager. Dieser kann den Ärztlichen Dienst oder Psychologischen Dienst des Jobcenters Saalekreis bitten, Sie zu begutachten. Dabei geht es ausschließlich um Beschwerden, die Sie so einschränken, dass Sie nicht oder nur in begrenztem Umfang einer Arbeit nachgehen können. Das Ergebnis besprechen wir und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, wie Sie eine Beschäftigung aufnehmen können oder Ihre laufende Beschäftigung unterstützt werden kann. Wir informieren Sie zu den Möglichkeiten der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.

Sollten die gesundheitlichen Einschränkungen Sie erheblich beeinträchtigen, dann können wir eine Prüfung der Erwerbsfähigkeit durch die Deutsche Rentenversicherung veranlassen.

Hat das Versorgungsamt Ihnen per Feststellungbescheid einen Grad der Behinderung zugesprochen, dann teilen Sie dies bitte im Antragsverfahren bzw. im persönlichen Gespräch mit. Erst dann können wir Sie auch zu speziellen Fördermöglichkeiten im Rahmen einer geplanten Arbeitsaufnahme beraten.

Sie haben Fragen zum Thema Gleichstellung, da Ihr Grad der Behinderung unter 50 Prozent liegt? Dann sprechen Sie uns an. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte. Eine entsprechende Prüfung wird dann von der zuständigen Agentur für Arbeit vorgenommen.

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen können notwendige Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Entsprechende Bescheide ergehen vom zuständigen Rehabilitationsträger. Dies können u.a. die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft sein.

Wir müssen wissen, ob Ihnen Leistungen zur Teilhabe bewilligt wurden. Sie wirken sich auf die Vermittlungsarbeit aus. Bitte reichen Sie entsprechende Bescheide ein.

Sollten Leistungen der beruflichen Rehabilitation angezeigt sein, dann helfen wir Ihnen auf kurzem Weg einen entsprechenden Antrag auszulösen, damit die Prüfung beim zuständigen Kostenträger vorgenommen werden kann.

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