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Das Bürgergeldgesetz schafft mit dem Schlichtungsverfahren ein Angebot zur einvernehmlichen Lösung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beratungsfachkräften und Leistungsberechtigten bei Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans.

Das Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, einen Lösungsvorschlag für die Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans zu entwickeln. Damit sollen ein gemeinsames Verständnis zum Eingliederungsprozess sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gefördert werden.

Der Schlichter unterliegt dem Neutralitätsgebot. Er kann von Ihnen, Ihrer Beratungsfachkraft oder auch gemeinsam eingeschaltet werden.

Sie erreichen Frau Sandra Voigt unter folgender Anschrift:

Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis
z.H. Frau Voigt (Schlichtungsstelle)
Geusaer Str. 81e
06217 Merseburg