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  • Anmeldung beim Ausländeramt muss erfolgen, um Grundsicherung zu beantragen
  • Arbeitgeber können Vakanzen melden, Hilfe beim Ankommen ist wünschenswert

Wir wissen, dass derzeit noch viele Geflüchtete bei Freunden, Bekannten und Unterstützern leben. Die Meldung beim Ausländeramt ist Voraussetzung dafür, dass es später auch mit den Grundsicherungsleistungen klappt.

Geflüchtete aus der Ukraine, die einen vorübergehenden Schutzstatus bekommen haben, werden ab dem 1. Juni 2022 Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten und sind damit nicht mehr auf Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) angewiesen.

Ab diesem Zeitpunkt obliegt die Betreuung und die Gewährung von Grundsicherungs­leistungen (SGB II) für die erwerbsfähiger Leistungsberechtigten und deren Familien, mit Wohnsitz im Saalekreis, beim Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis.

„Jüngste Entwicklungen zeigen uns, dass viele Arbeitgeber mehr tun als eine Arbeit anzubieten. Oft fehlt es an Wohnraum, der Anmeldung in der Kita oder Schule. Wege zu Ämtern müssen absolviert werden. Das Ankommen im sozialen Umfeld und das Erlernen der deutschen Sprache, ist genauso wichtig, wie eine Arbeit. Hier wird immer öfter, mitunter auch ganz unbürokratisch, Hilfestellung gegeben. Nur wenn all diese Dinge „ins Laufen kommen“, kann man sich auf die Herausforderungen, welche die neue Beschäftigung stellt, einlassen und sie gut bewältigen“, berichtet der Fachabteilungsleiter Eingliederung, Dr. Frank Reinboth.

Unternehmen aus der Region, die beispielsweise über Möglichkeiten zur Beschaffung von Wohnraum verfügen, gut vernetzt sind, um für die Kinder Angebote zu organisieren oder auch anderweitig Hilfestellung geben können, werden gebeten, sich mit dem Arbeitgeberservice des Eigenbetriebs für Arbeit bereits jetzt in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Telefon unter 03461/244-307, informiert Jana Kaufmann, Teamleiterin Arbeitgeberservice. „Wir möchten uns jetzt bereits einen Überblick zu möglichen Angeboten der Arbeitgeber verschaffen. Der Juni steht quasi vor der Tür. Wenn die Geflüchteten bei uns gemeldet sind, dann sollen schnellstmöglich erste Kontakte hergestellt werden“, ergänzt Kaufmann noch.

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