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  • Zahl der Bedarfsgemeinschaften sank im Vorjahresvergleich um
    11,7 Prozent
  • Erstmals liegt die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter die 8.000-er Marke
  • Vorbereitungen für die Übernahme von ukrainischen Geflüchteten in die Grundsicherung (SGB II) laufen auf Hochtouren

Im April betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 3.721 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 612 weniger (-14,1 Prozent) als im April des Vorjahres. Von den aktuell Betreuten sind 1.106 Frauen und Männer 50 Jahre und älter. Das sind 224 weniger als im letzten Jahr um diese Zeit.

Die Zahl der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahre, die auf der Suche nach einer Ausbildung oder Arbeit waren, umfasste 363 Personen. 145 von ihnen haben einen Hauptschul- beziehungsweise Realschulabschluss.

Leistungsbezieher
Der Eigenbetrieb für Arbeit betreute im Berichtsmonat 6.314 Bedarfsgemeinschaften. Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der Bedarfs¬gemeinschaften um 838, das sind
11,7 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungs¬berechtigten umfasste 7.966 Personen. Des Weiteren erhielten 2.488 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine finanzielle Unterstützung. Die Zahl der Personen, die im Saalekreis auf Grund-sicherungsleistungen angewiesen sind, verringerte sich im Vorjahresvergleich um 1.297.

Arbeitsmarktpolitik
In Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung befanden sich 238 Frauen und Männer. 16 Personen nehmen gegenwärtig an beruflichen Weiterbildungen teil. Mit Hilfe von Arbeits¬gelegenheiten (AGH) wurden 257 Personen auf dem zweiten Arbeitsmarkt beschäftigt.

Der Übergang wird vorbereitet

Das Bundeskabinett hat am 27. April 2022 entschieden, dass ab 1. Juni 2022 ein leistungsrechtlicher Wechsel ukrainischer Geflüchteter aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die Regelsysteme möglich ist. Diese Entscheidung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates am 20. Mai.

„Als Folge der geplanten Gesetzesänderung sind wir ab Juni 2022 für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen an ukrainische Geflüchtete und ihre Familien zuständig, wenn sie im Saalekreis wohnen, erwerbsfähig und bedürftig sind. Wichtig ist, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 beantragt worden ist und eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Aufenthaltsgesetz vorliegt. Die Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen erfolgt in Merseburg in der Geusaer Str. 81e. Viele Informationen sind unter www.efa-sk.de zu finden“, informiert Dr. Gert Kuhnert, Betriebsleiter des Eigenbetriebes für Arbeit-Jobcenter Saalekreis.

„Den Übergang bereiten wir gemeinsam mit dem Ausländeramt und unseren Netzwerkpartnern vor. Intern stellen wir uns auf diese große Herausforderung ein. Wir wissen, dass es im Saalekreis viele helfende Hände gibt, die den Geflüchteten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Für die Überweisung von Grundsicherungsleistungen ist eine Kontoverbindung in Deutschland wichtig. Im ersten Monat nach dem Übergang werden wir die Leistungen in Form eines Schecks gewähren. Dieses Verfahren bindet hohe zeitliche und personelle Kapazitäten. Eine Bankverbindung vereinfacht das Ganze deutlich. Wichtig ist auch, dass zeitnah die Anmeldung bei einer Krankenkasse erfolgt. Wenn all diese Dinge bereits geklärt sind, hilft uns dies sehr in der aktuellen Situation“, so Dr. Kuhnert.

„Unser erklärtes Ziel ist es, die Leistungsanträge zügig zu bearbeiten und dann zu schauen, welche sprachlichen und beruflichen Einstiegsmöglichkeiten vorhanden sind“, erklärt der Betriebsleiter abschließend.

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