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Ab dem 01. Juni 2022 werden die Jobcenter bundesweit die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteten Menschen in die Betreuung nach dem SGB II aufnehmen. Das Jobcenter Saalekreis bereitet seit einigen Wochen mit Hochdruck die vorgesehene Über- und Aufnahme vor.

  • Rechtskreiswechsel ab 01. Juni 2022 in das SGB II
  • Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung aus einer Hand
  • Erfassung aller Geflüchteten durch das Jobcenter Saalekreis läuft mit Hochdruck
  • Konto, Krankenkasse und Kinderbetreuung wichtig

Seit Bekanntwerden der Entscheidung zum Rechtskreiswechsel geflüchteter Menschen aus der Ukraine in die Regelungen des SGB II und damit in den Zuständigkeitsbereich des jeweils örtlich zuständigen Jobcenters, arbeitet das Jobcenter Saalekreis, unter Einbindung vieler Netzwerkpartner der Region, am geplanten Übergang in das System des SGB II. Ziel ist es, diesen Übergang für die geflüchteten Menschen so unkompliziert und fließend wie nur möglich zu gestalten. Hierfür ist eine zeitnahe Antragstellungen nötig.

„Die entsprechenden Anträge verschicken wir bereits seit Mitte Mai, zeitgleich mit dem Abgabetermin“, berichtet Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung im Eigenbetrieb für Arbeit. „Wichtig ist, dass das Ausfüllen der Antragsunterlagen in lateinischer Schrift mit aktueller Anschrift erfolgt. Zur Antragsabgabe haben wir fachkundige Unterstützung durch Muttersprachler, die etwaige Fragen beantworten werden“, so Vögele.

„Ich habe noch folgende Bitte: Teilen Sie uns jegliche Adressänderungen oder einen Wegzug aus dem Saalekreis unverzüglich mit. Auch sollte stets dafür Sorge getragen werden, dass der eigene Name gut leserlich am Briefkasten der Unterkunft, der Gastfamilie oder der eigenen neuen Wohnung angebracht ist, so dass es nicht zu Postrückläufen und damit Verzögerungen in der Bearbeitung kommt“, appelliert die Fachfrau.

Eigeninitiative notwendig

Neben dem im Bedarfsfall notwendig werdenden Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ab 06/2022, ist es ratsam, ein Konto in Deutschland zu eröffnen. Dies erleichtert die bargeldlose Leistungsgewährung erheblich. Zudem besteht das freie Wahlrecht einer Krankenkasse. Eine Krankenkasse sollte zeitnah gewählt und dem Jobcenter Saalekreis mitgeteilt werden.

Kontaktmöglichkeiten zum Eigenbetrieb für Arbeit:

Die Vorsprache zur Antragstellung auf Grundsicherung und auch die erste Beratung zur Vorbereitung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt finden in Merseburg, in der Geusaer Str. 81e, statt. Für beide Angelegenheiten ist ein Termin notwendig. In der Regel wird dieser zugeschickt.

Telefonische Erreichbarkeit: 03461244-0
Antragshotline: 03461244-103
Montag - Donnerstag: von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag: von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag: von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Viele Informationen sind unter www.efa-sk.de hinterlegt.

Für den Schriftverkehr nutzen Sie bitte die folgende Postanschrift:

Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis
Postfach 1354
06203 Merseburg

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