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Für viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Beschäftigte, ist die Pflicht zur Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seit dem 01. Januar 2023 entfallen.

Für Bezieher von Bürgergeld gilt diese Regelung allerdings nicht. Die „Krankenscheine“ müssen weiterhin vorgelegt werden.

„Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wichtig, um im Fall einer Erkrankung weiterhin Leistungen vom Eigenbetrieb für Arbeit zu erhalten. Auch Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen müssen die Bescheinigung im Krankheitsfall weiterhin im Jobcenter bzw. beim Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen“, informiert der Betriebsleiter des Eigenbetriebs für Arbeit, Dr. Gert Kuhnert.

„Die Bescheinigung kann auch über unseren Onlineservice unter www.efa-sk.de unter Nutzung der Veränderungsmitteilung oder des Kontaktformulars übermittelt werden“, ergänzt er noch.

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