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In den neuen Bundesländern erfolgt eine Rentenerhöhung um 5,86 Prozent. Bis Ende Juli 2023 werden die Rentnerinnen und Rentner von ihrer Rentenkasse über die entsprechende Rentenerhöhung in Kenntnis gesetzt.

Gleichzeitig wird aufgrund des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung von aktuell 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent und der Beitragszuschlag für Kinderlose von aktuell 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent angehoben. 

Die Einkünfte aus Rentenleistungen werden im Rahmen des Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II als Einkommen berücksichtigt. Folglich führt die Erhöhung der Rentenleistung zu einer Verringerung des Bürgergeldanspruchs. In allen Leistungsfällen, bei denen der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis das automatisierte Rentenauskunftsverfahren durchführen kann, erfolgt die Neuberechnung des Leistungsanspruchs automatisch.

„Leistungsbezieher mit Rentenbezug bitten wir im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht darum, dass sie ihren neuen Rentenbescheid (Kopie) an den Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis übermitteln. Dies kann gern mittels Kontaktformular https://www.efa-sk.de/kontakt oder auf dem Postweg erfolgen“, empfiehlt Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung.

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