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Der Fachabteilungsleiter Eingliederung im Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis, Dr. Frank Reinboth, informiert zu Neuerungen des Bürgergeldgesetzes.

Was ändert sich für Sie und Ihre Mitarbeiter?

Um es mit einem Wort zu formulieren, einiges. Wir haben uns im letzten halben Jahr darauf vorbereitet. Nun geht es in die Umsetzung. Der Gesetzgeber hat uns einige neue Instrumente in die Hand gegeben, aber auch im Bereich der Beratung wird sich einiges ändern.

Was meinen Sie mit neuen Instrumenten?

Wer an einer Weiterbildung teilnimmt, die zu einem Berufsabschluss führt, erhält ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro im Monat. Dies trifft ab 1.Juli 2023 auch für Ausbildungen zu, die vor dem 1.Juli 2023 begonnen haben. Die sogenannte Weiterbildungsprämie, die den erfolgreichen Abschluss von Zwischen- und Abschlussprüfungen honoriert hat, wurde entfristet.

Wer an Maßnahmen teilnimmt, die nicht unmittelbar zu einem Berufsabschluss führen, aber für eine nachhaltige Integration von Bedeutung sind, erhält monatlich einen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro.

Wird ein Berufsabschluss nachgeholt, dann kann die Weiterbildung bei Bedarf auch unverkürzt absolviert werden. Des Weiteren wurden Möglichkeiten geschaffen, Grundkompetenzen, wie Lese-, Mathe- oder PC-Kenntnisse, leichter nachzuholen.

Der Fokus unserer Arbeit liegt nun darauf, noch intensiver zu schauen, ob für den Ratsuchenden durch eine Qualifikation eine Arbeitsaufnahme ermöglicht werden kann, die nachhaltig und existenzsichernd ist. Der Betreffende hat vielleicht über Jahre als Helfer mit Mindestlohn gearbeitet und musste trotzdem Bürgergeld beantragen, da die Einkünfte der Familie nicht existenzsichernd waren. Das könnte sich mit einem Facharbeiterabschluss ändern.

Was gibt es beim Thema Beratung und Betreuung Neues?

An die Stelle der sogenannten Eingliederungsvereinbarung tritt Stück für Stück bis zum Jahresende der Kooperationsplan. Zu den Inhalten des Kooperationsplans stimmen sich unsere Kundenberater mit den Arbeitsuchenden ab. Er hält die gemeinsam besprochenen Schritte, die der Eingliederung in Arbeit dienen sollen, verständlich formuliert fest und bildet zugleich die Basis der Zusammenarbeit für beide Seiten. Die oft gennutzte Formulierung der „Beratung auf Augenhöhe“ ist hier der Leitgedanke.

Gibt es Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplanes, dann kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Ziel ist es, sich doch noch über den Weg bis zur Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung zu einigen.

Bürgergeld-Beziehende, deren Beschäftigungsfähigkeit erst wieder aufgebaut und in der Folge stabilisiert werden muss, können ein individuelles Coaching erhalten. Die Teilnahme ist freiwillig. Dieser Ansatz ermöglicht uns eine noch intensivere Arbeit mit dem Kunden.

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