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Kinderbonus wurde von der Bundesregierung beschlossen

Familien sollen mit 300 Euro Kinderbonus unterstützt werden, da sie während der Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Kinder, die Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten im 2.Halbjahr 2020 diesen Bonus.

 

Ein Antrag ist dafür nicht notwendig. 

Die betroffenen Familien bekommen von der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit weiterführende Informationen. „Die gute Nachricht: Der Kinderbonus wird nicht mit den Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) verrechnet“, darauf weist der Betriebsleiter des Eigenbetriebes für Arbeit-Jobcenter Saalekreis, Dr. Gert Kuhnert, hin.

Weiterführende Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-konjunkturpaket-beschlossen.html

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