Die Ferien in Sachsen-Anhalt beginnen Ende des Monats. Viele Familien starten dann in den wohlverdienten Urlaub.
„Bürgergeldbeziehende können verreisen, müssen dies jedoch im Vorfeld beim Jobcenter anzeigen. Das Mitteilen von Urlaubsplänen ist notwendig um sicherzustellen, dass das Bürgergeld reibungslos und ohne Unterbrechung gewährt werden kann. Bis zu 3 Wochen ist dies mit vorheriger Anmeldung möglich. Darüberhinausgehende Zeiten werden individuell im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geprüft und die Entscheidung dem Leistungsbeziehenden mitgeteilt“, informiert die stellvertretende Betriebsleiterin des Eigenbetriebs für Arbeit-Jobcenter Saalekreis, Anke Gaudig.
„Grundsätzlich gilt die Regelung für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab dem 15. Lebensjahr, die sich nicht in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden“, ergänzt sie noch.
Den Antrag finden Sie unter
Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis – Ihre Rechte und Pflichten (efa-sk.de).
HINWEIS: Stellen Sie den Antrag für eine Genehmigung einer geplanten Nichterreichbarkeit mindestens 5 Werktage vorher, aber nicht mehr als drei Monate im Voraus. Der Antragsteller erhält eine schriftliche Rückmeldung, wie über den Antrag entschieden wurde.