Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 steigen die Renten für die Rentner um 3,74 Prozent. Die entsprechenden Mitteilungen dazu werden bis Ende Juli 2025 von der Deutschen Rentenversicherung versandt.
Rentenversicherung zahlt Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente
Seit Juli 2024 zahlt die Deutsche Rentenversicherung Beziehern von Erwerbsminderungsrenten einen Zuschlag. Mit der Rentenanpassung zum 01.07.2025 erhöht sich auch der Zuschlag. Die neuen Bescheide werden Anfang Juli 2025 durch die Deutsche Rentenversicherung versandt. Die Auszahlung erfolgt Mitte Juli 2025.
Umsetzung der Beitragssatzanpassung in der gesetzlichen Pflegeversicherung
Mit der Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung, wurde der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben, also von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent.
Im ersten Halbjahr 2025 wurde bei Rentenbeziehern zunächst noch kein höherer Pflegeversicherungsbeitrag abgeführt. Die Erhöhung wird nachträglich im Rahmen der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 vollzogen. Alle Betroffenen erhalten automatisch eine Rentenanpassungsmitteilung. Dies wird voraussichtlich in den Monaten Juni und Juli 2025 passieren.
WICHTIG
Die Einkünfte aus Rentenleistungen werden im Rahmen des Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II als Einkommen berücksichtigt. Folglich führt die Erhöhung der Rentenleistung zu einer Verringerung des Bürgergeldanspruchs.
In allen Leistungsfällen, bei denen der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis das automatisierte Rentenauskunftsverfahren durchführen kann, erfolgt die Neuberechnung des Leistungsanspruchs automatisch.
„Leistungsbezieher mit Rentenbezug bitten wir im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht darum, dass sie ihren neuen Rentenbescheid (Kopie) an den Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis übermitteln. Dies kann gern mittels Kontaktformular www.efa-sk.de/kontakt oder auf dem Postweg erfolgen“, empfiehlt Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung.