Mit der Rentenanpassung zum 1.Juli 2026 steigen die Renten für rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner um 4,24 Prozent.
Die Einkünfte aus Rentenleistungen werden im Rahmen des Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II als Einkommen berücksichtigt. Folglich führt die Erhöhung der Rentenleistung zu einer Verringerung der Grundsicherung (vormals Bürgergeld).
In allen Leistungsfällen, bei denen der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis das automatisierte Rentenauskunftsverfahren durchführen kann, erfolgt die Neuberechnung des Leistungsanspruchs automatisch.
„Leistungsbezieher mit Rentenbezug bitten wir im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht darum, dass sie ihren neuen Rentenbescheid (Kopie) an den Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis übermitteln. Dies kann gern mittels Kontaktformular www.efa-sk.de/kontakt oder auf dem Postweg erfolgen“, empfiehlt Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung.
