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  • Arbeitslosenbestand steigt erwartungsgemäß
  • Zahl der Grundsicherungsbezieher im Saalekreis geht trotzdem im Vorjahresvergleich zurück
  • Erleichterter Zugang zur Grundsicherung geht voraussichtlich in die Verlängerung

Im Januar betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.300 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 267 mehr als im Vormonat und 169 mehr als im Januar des Vorjahres. „Jahreszeitlich bedingte Zunahmen beim Arbeitslosenbestand sind normal. Die aktuelle Entwicklung bleibt im erwarteten Rahmen“, informiert der Betriebsleiter des Eigenbetriebes für Arbeit, Dr. Gert Kuhnert.

Von den aktuell Betreuten sind 1.324 Frauen und Männer 50 Jahre und älter. Die Zahl der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahre, die auf der Suche nach einer Ausbildung oder Arbeit waren, umfasste 417 Personen. 509 Alleinerziehende sind arbeitslos.

Leistungsbezieher

Der Eigenbetrieb für Arbeit betreute im Berichtsmonat 7.105 Bedarfsgemeinschaften.  Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der Bedarfs­gemeinschaften um 432. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungs­berechtigten umfasste 8.879 Personen. „Positiv zu bewerten ist, dass trotz der aktuellen Situation ein Minus von 597 Personen zum Vorjahreswert vorliegt“, so  Kuhnert. Des Weiteren erhielten 2.836 (-297 zum Vorjahr) nicht erwerbsfähige Leistungs­berechtigte finanzielle Unterstützung. Die Zahl der Personen, die im Saalekreis auf Grund­sicherungsleistungen angewiesen sind, verringerte sich im Vorjahresvergleich um 894.

Der Koalitionsschuss der Bundesregierung hat Anfang Februar weitere Hilfen in der Corona-Pandemie beraten. Nach derzeit vorliegen Informationen soll das Gesetzgebungsverfahren bis April abgeschlossen sein. Darin enthalten ist unter anderem die folgende Regelung:

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung wird fortgesetzt
Mit dem erleichterten Zugang zum SGB II hat die Bundesregierung vielen krisenbedingt plötzlich in Not geratenen Selbständigen und Beschäftigten mit kleinen Einkommen eine Absicherung geboten. Um Sicherheit in unsicheren Zeiten zu ermöglichen, wird der erleichterteZugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. „Das sind gute Nachrichten. Bürgerinnen und Bürgern des Saalekreises, die erstmals Grundsicherungs­leistungen beantragen, stehen wir unter der Rufnummer 03461 244-103 oder online mittels Kontaktformular unter https://www.efa-sk.de  zur Seite. Auf unserer Homepage sind die entsprechenden Antragsunterlagen auch hinterlegt,“ informiert der Betriebsleiter.

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