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Der Koalitionsschuss der Bundesregierung hat Anfang Februar weitere Hilfen in der Corona-Pandemie beraten. Nach derzeit vorliegen Informationen soll das Gesetzgebungsverfahren bis April abgeschlossen sein. Darin enthalten sind unter anderem die folgende Regelungen:

Familien sind besonders von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Jedes Kind, das im Mai 2021 ein Anspruch auf Kindergeld hat, erhält einmalig einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Geplant ist die Auszahlung durch die Familienkassen im Mai 2021. „Die gute Nachricht:  Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet“, war von Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung im Eigenbetrieb für Arbeit, zu erfahren.

Erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie ihnen entstehenden Mehraufwendungen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro. „Wir warten derzeit noch auf weiterführende Informationen zur Umsetzung. Klar ist, dass wir diese dann sofort anwenden. Die Auszahlung ist für Mai vorgesehen. Sie erfolgt automatisch“, so Vögele

Bereits beschlossen hat die Bundesregierung, dass für Bezieher von Grundsicherungsleistungen jeweils 10 FFP2-Masken ohne Zuzahlung bereitgestellt werden. Die Leistungsbezieher erhalten diesbezüglich in nächster Zeit weiterführende Informationen von ihrer Krankenkasse. Mit diesem Schreiben und dem Personalausweis können die Masken dann in der Apotheke abgeholt werden“, informiert die Fachabteilungsleiterin.

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