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  • Arbeitslosenbestand steigt geringfügig
  • Zahl der Grundsicherungsbezieher im Saalekreis geht trotzdem im Vorjahresvergleich zurück
  • Einmalzahlung für Grundsicherungsbezieher wird im Mai automatisch überwiesen

Im März betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.508 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 26 mehr als im Vormonat und 499 mehr als im März des Vorjahres. „Pandemiebedingte Entlassungen sind bisher im Bereich der Grundsicherung kaum zu spüren“, informiert der Betriebsleiter des Eigenbetriebes für Arbeit, Dr. Gert Kuhnert.

Von den aktuell Betreuten sind 1.383 Frauen und Männer 50 Jahre und älter. Die Zahl der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahre, die auf der Suche nach einer Ausbildung oder Arbeit waren, umfasste 446 Personen. 531 Alleinerziehende sind arbeitslos.

Die aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt, dass die derzeitige Arbeitskräfte­nachfrage mit 1.312 offenen Stellen im Saalekreis um 13,6 Prozent über dem Vorjahresniveau liegt.

Leistungsbezieher

Der Eigenbetrieb für Arbeit betreute im Berichtsmonat 7.150 Bedarfsgemeinschaften.  Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der Bedarfs­gemeinschaften um 455. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungs­berechtigten umfasste 9.024 Personen. „Positiv zu bewerten ist, dass trotz des Lockdowns ein Minus von 555 Personen zum Vorjahreswert vorliegt“, so Kuhnert. Des Weiteren erhielten 2.838 (-288 zum Vorjahr) nicht erwerbsfähige Leistungs­berechtigte eine finanzielle Unterstützung. Die Zahl der Personen, die im Saalekreis auf Grund­sicherungsleistungen angewiesen sind, verringerte sich im Vorjahresvergleich um 843.

Sozialschutzpaket III der Bundesregierung

Bezieher von Grundsicherungsleistungen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro, um pandemiebedingte Härten abzumildern. Das entspricht einer monatlichen Kompensation von 25 Euro. Ein besonderer Antrag ist dafür nicht erforderlich.

„Wir bereiten derzeit die Leistungsgewährung vor. Etwa 8.400 Bürgerinnen und Bürger des Saalekreises erhalten im Mai einen gesonderten Bescheid über die entsprechende Zahlung. Zeitgleich werden die 150 Euro automatisch angewiesen. Den Bonus erhalten erwerbsfähige Leistungsbezieher, die keinen Anspruch auf Kindergeld haben“, berichtet die zuständige Fachabteilungsleiterin Anja Vögele.

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