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Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.

Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. „Die Einmalzahlung weisen wir automatisch am 10. Mai an. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht notwendig. Zeitgleich werden die entsprechenden Bescheide an unsere Leistungsbezieher/-innen versandt“, informiert Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung.

Information der Bundesagentur für Arbeit

Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.

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