Hotline:   03461 / 244 - 0

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Herr Dr. Kuhnert Sie wollen wieder die Türen ihrer Häuser öffnen. Wann genau wird das sein? Wie gehen Sie vor?

Ab 1. Juli 2021 öffnet der Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis schrittweise seine Pforten. In unseren „Neustart“ fließen Erkenntnissen aus den letzten 15 Monate ein. In dieser Zeit erfolgte die Kundenbetreuung größtenteils telefonisch oder digital. Damit haben wir unsere Kunden besser erreicht als zuvor.

Wir haben aber auch gemerkt, dass diese Art der Kommunikation nicht für alle Leistungsbezieher das Mittel der Wahl ist. Da, wo der Bedarf besteht, erfolgt nun das terminierte persönliche Gespräch. Sei es zur Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen oder der Termin beim Kundenberater. Hierfür stehen dann, bedarfsabhängig, größere Zeitfenster zur Verfügung. Abstimmungen, beispielsweise zur Nachreichung von Unterlagen, werden fortan größtenteils per Telefon oder online erfolgen. Das hat sich in der Pandemie bewährt und zu einer Verbesserung der Bearbeitungszeiten und der schnelleren Klärung von Anliegen geführt.

Vorsprachen sind ab sofort ausschließlich mit Termin möglich. Kundengespräche erfolgen auf Einladung oder nach vorheriger Terminabstimmung. Das eröffnet uns Freiräume für eine noch bessere Beratung. Um „Notfälle“ kümmern wir uns natürlich wie bisher. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende September 2021. Wir beobachten selbstverständlich auch weiterhin das Pandemiegeschehen und werden im Bedarfsfall nachsteuern.

Sprechzeiten ab 01.07.2021 (nur mit Termin oder in Notfällen) und telefonische Erreichbarkeit

Tag

Vormittag

Nachmittag

Montag

8-12 Uhr

13-15 Uhr

Dienstag

8-12 Uhr

 13-17 Uhr *

Mittwoch

8-12 Uhr

13-15 Uhr

Donnerstag

8-12 Uhr

13-15 Uhr

Freitag

8-12 Uhr

 
* vorwiegend für Kunden in Beschäftigung oder Maßnahmen

Unsere Hotline, die bei der Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen unterstützt, hat die Rufnummer 03461 / 244-103. Fragen grundsätzlicher Art beantworten wir unter der Telefon­nummer 03461 / 244-0.

Was ist zu beachten, wenn Besucher zu Ihnen kommen?

Auch zum jetzigen Zeitpunkt sollte überlegt werden, ob das Anliegen nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache geklärt werden kann.

Der gesundheitliche Schutz der Besucher und unserer Mitarbeiter hat auch weiterhin oberste Priorität. Beim Betreten unserer Gebäude besteht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Welche alternativen Möglichkeiten gibt es, um Anliegen zu klären?

In den letzten Monaten haben wir unser Digitalangebot erweitert. Nachdem wir im Oktober des letzten Jahres den digitalen Erstantrag eingeführt haben, stehen seit Anfang April zwei neue Dienstleistungsangebote zur Verfügung.

Geht es um die Fortzahlung von Grundsicherungs­leistungen oder die Mitteilung von Veränderungen, dann ist der Button „Online Weiterbewilligungsantrag/ Veränderungs­mitteilung“ zu nutzen. Der Antragsteller gelangt über den nachfolgenden Link www.efa-sk.de auf die Startseite oder nutzt den QR-Codeefa qr code .                   

Möchte sich der Betreffende vorab schon einmal zur Antragstellung informieren, dann findet er unter der Rubrik „Bürgerservice“ einen kurzen Erklärfilm.

Über 80 Prozent der derzeit eingehenden Anträge dienen der Weiterbewilligung von Grundsicherungsleistungen. Mit diesen neuen Dienstleistungen ermöglichen wir einer sehr großen Kundengruppe, einfach – sicher – bequem – schnell von zuhause aus mit uns zu kommunizieren.

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