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In den neuen Bundesländern erfolgt eine Rentenerhöhung um 0,72 Prozent. Rechtzeitig zum 01. Juli 2020 werden die Rentnerinnen und Rentner von ihrer Rentenkasse über die entsprechende Rentenerhöhung in Kenntnis gesetzt.

Die Einkünfte aus Rentenleistungen werden im Rahmen des Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II als Einkommen berücksichtigt. Folglich führt die Erhöhung der Rentenleistung zu einer Verringerung des SGB II-Anspruchs.

In allen Leistungsfällen, bei denen der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis das automatisierte Rentenauskunftsverfahren durchführen kann, erfolgt die automatische Neuberechnung des SGB II-Leistungsanspruchs. Die betroffenen Leistungsempfänger erhalten in diesen Fällen den geänderten Leistungsbescheid spätestens mit der nächsten Folgebewilligung bzw. im Falle erforderlicher weiterer Änderungen mit dem nächsten Änderungsbescheid.

„Alle Leistungsempfänger mit Rentenbezug sind im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht aufgefordert, ihren neuen Rentenbescheid (Kopie) an den Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis zu übermitteln. Dies kann gern mittels Kontaktformular https://www.efa-sk.de/kontakt oder auf dem Postweg erfolgen“, empfiehlt Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung.

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