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  • Freizeitbonus wird Anfang August automatisch ausgezahlt
  • Positive Entwicklung des Arbeitsmarktes kommt auch in der Grundsicherung an
  • Arbeitslosenbestand liegt deutlich (-11,1 Prozent) unter dem Vorjahreswert
  • Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt erstmals unter die 7.000-er Marke

Im Juni betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.073 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 176 weniger als im Vormonat und 511 weniger als im Juni des Vorjahres.

Von den aktuell Betreuten sind 1.216 Frauen und Männer 50 Jahre und älter. Die Zahl der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahre, die auf der Suche nach einer Ausbildung oder Arbeit waren, umfasste 400 Personen. 478 Alleinerziehende, 87 weniger als im Vorjahr, sind arbeitslos.

Leistungsbezieher

Der Eigenbetrieb für Arbeit betreute im Berichtsmonat 6.996 Bedarfsgemeinschaften.  Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der Bedarfs­gemeinschaften um 736. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungs­berechtigten umfasste 8.862 Personen. Des Weiteren erhielten 2.735 nicht erwerbsfähige Leistungs­berechtigte eine finanzielle Unterstützung. Die Zahl der Personen, die im Saalekreis auf Grund­sicherungsleistungen angewiesen sind, verringerte sich im Vorjahresvergleich um 1.283.

Freizeitbonus

Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ hat der Gesetzgeber im Juni 2021 weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen. 

Diese umfassen auch einen sog. Freizeitbonus in Höhe von 100 Euro. Etwa 2.900 Kinder und Jugendliche aus dem Saalekreis sollen damit die Möglichkeit erhalten, Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen.

Die Einmalzahlung erhalten alle minderjährigen Leistungsberechtigten, die im Monat August 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. Eine Ausnahme gilt für Kinder und Jugendliche, für die im Monat August 2021 Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird: Diese erhalten den Freizeitbonus von der zuständigen Familienkasse.

„Der Kinderfreizeitbonus muss nicht extra bei uns beantragt werden. Wenn Kinder und Jugendliche im Monat August 2021 Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten sie automatisch den Freizeitbonus. Die Auszahlung erfolgt im August 2021, wenige Tage nach der regulären Grundsicherungszahlung. Zeitgleich werden die entsprechenden Bescheide versandt. Sollten Eltern Fragen haben, dann helfen die Mitarbeiter des Eigenbetriebes für Arbeit gern weiter“, informiert Dr. Gert Kuhnert, Betriebsleiter des Eigenbetriebes für Arbeit-Jobcenter Saalekreis.

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