Die Regelbedarfe der Grundsicherung für Arbeitsuchende ändern sich zum Jahreswechsel.
Die Bedarfshöhen lauten wie folgt:
SGB II | Höhe in Euro 2022 |
Regelbedarf für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Leistungsberechtigte, deren Partner minderjährig ist | 449 |
Regelbedarf für volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft | 404 |
Regelbedarf für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft (erwachsene Kinder der Bedarfsgemeinschaft zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr) | 360 |
Regelbedarf für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft unter 18 Jahre und für Leistungsberechtigte im 15. Lebensjahr | 376 |
Regelbedarf für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 311 |
für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres | 285 |
Wie bei jeder Regelbedarfserhöhung wird die Anpassung ab Januar 2022 zunächst ohne Bescheid vorgenommen. Den entsprechenden Änderungsbescheid erhält der Leistungsberechtigte mit der nächsten Leistungsbearbeitung. „Bei den Bescheiden über Grundsicherungsleistungen, die ab sofort erstellt werden, wird bereits der neue Regelbedarf ab 01.01.2022 berücksichtigt“, informiert die Fach-abteilungsleiterin Leistung im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis, Anja Vögele, zur Umsetzung.
„Zum Jahreswechsel findet eine Anpassung beim Bildungs- und Teilhabepaket statt. Der persönliche Schulbedarf beträgt dann für das im jeweiligen Kalenderjahr beginnende erste Schulhalbjahr 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr 52 Euro. Diese Leistung wird automatisch überwiesen. Einen geson-derte Antragstellung ist nicht notwendig“, ergänzt Vögele noch.