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Persönliche Vorsprachen sind ab sofort nur in Notfällen möglich. Notfälle beschränken sich in der Regel auf die Auszahlung von Geldleistungen! Sollte darüber hinaus die persönliche Klärung eines Anliegens notwendig sein, dann ist dies nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Grundsätzlich gilt bei Vorsprachen die 3-G-Regelung.

„Natürlich sind wir auch weiterhin für unsere Kunden da. Ab sofort setzen wir, pandemiebedingt, wieder verstärkt auf die telefonische Erreichbarkeit und die postalische Versendung von Unterlagen. Seit über einem Jahr besteht die Möglichkeit, dass Grundsicherungsleistungen online beantragt werden können. Die Übermittlung von Anfragen per Kontaktformular ist ebenfalls möglich. All die genannten Angebote sind im Internet unter https://www.efa-sk.de hinterlegt“, berichtet der Betriebsleiter des Eigenbetriebes für Arbeit, Dr. Gert Kuhnert.

„Sie haben keinen Termin und möchten trotzdem Unterlagen abgeben, dann nutzen Sie dafür bitte unsere Hausbriefkästen. Alternativ kann die Übermittlung auch per Post erfolgen. Wir versuchen alles zu tun, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Wir danken unseren Kundinnen und Kunden für das besonnene Verhalten. Gemeinsam werden wir auch diese Herausforderung meistern. Veränderungen zum aktuell beschriebenen Verfahren werden wir umgehend über die Medien und im Internet veröffentlichen“, ergänzt Kuhnert noch.

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