Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im Juli 2021
- Arbeitslosenbestand sinkt erstmals seit fast zwei Jahren unter die 4.000-er Marke und erreicht damit das Vorkrisenniveau
- 18,2 Prozent weniger Alleinerziehende im Arbeitslosenbestand im Vorjahresvergleich
- 9 Prozent weniger Bedarfsgemeinschaften als im Juli 2020
Im Juli betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 3.918 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 155 weniger als im Vormonat und 432 weniger als im Juli des Vorjahres.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im Juni 2021
- Freizeitbonus wird Anfang August automatisch ausgezahlt
- Positive Entwicklung des Arbeitsmarktes kommt auch in der Grundsicherung an
- Arbeitslosenbestand liegt deutlich (-11,1 Prozent) unter dem Vorjahreswert
- Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt erstmals unter die 7.000-er Marke
Im Juni betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.073 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 176 weniger als im Vormonat und 511 weniger als im Juni des Vorjahres.
Urlaub muss im Vorfeld genehmigt werden
Angesichts der beginnenden Urlaubssaison möchte der Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis darauf hinweisen, dass bei einer geplanten Urlaubsreise von Arbeitslosen einige gesetzliche Regeln zu beachten sind.
Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II -Leistungen hat der Gesetzgeber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Dazu gehört, dass die Leistungsbezieher mit ihrem Jobcenter die geplante Ortsabwesenheit im Vorfeld abstimmen müssen.
Rente steigt zum 01. Juli 2021
In den neuen Bundesländern erfolgt eine Rentenerhöhung um 0,72 Prozent. Rechtzeitig zum 01. Juli 2020 werden die Rentnerinnen und Rentner von ihrer Rentenkasse über die entsprechende Rentenerhöhung in Kenntnis gesetzt.
Die Einkünfte aus Rentenleistungen werden im Rahmen des Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II als Einkommen berücksichtigt. Folglich führt die Erhöhung der Rentenleistung zu einer Verringerung des SGB II-Anspruchs.
In allen Leistungsfällen, bei denen der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis das automatisierte Rentenauskunftsverfahren durchführen kann, erfolgt die automatische Neuberechnung des SGB II-Leistungsanspruchs. Die betroffenen Leistungsempfänger erhalten in diesen Fällen den geänderten Leistungsbescheid spätestens mit der nächsten Folgebewilligung bzw. im Falle erforderlicher weiterer Änderungen mit dem nächsten Änderungsbescheid.
„Alle Leistungsempfänger mit Rentenbezug sind im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht aufgefordert, ihren neuen Rentenbescheid (Kopie) an den Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis zu übermitteln. Dies kann gern mittels Kontaktformular https://www.efa-sk.de/kontakt oder auf dem Postweg erfolgen“, empfiehlt Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung.
Nachgefragt beim Betriebsleiter des Eigenbetriebs für Arbeit
Herr Dr. Kuhnert Sie wollen wieder die Türen ihrer Häuser öffnen. Wann genau wird das sein? Wie gehen Sie vor?
Ab 1. Juli 2021 öffnet der Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis schrittweise seine Pforten. In unseren „Neustart“ fließen Erkenntnissen aus den letzten 15 Monate ein. In dieser Zeit erfolgte die Kundenbetreuung größtenteils telefonisch oder digital. Damit haben wir unsere Kunden besser erreicht als zuvor.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im Mai 2021
- Erste Anzeichen einer Besserung - 1.168 Grundsicherungsbezieher weniger im Saalekreis als vor einem Jahr
- Arbeitslosenbestand liegt wieder deutlich unter dem Vorjahreswert
- 43 Prozent der Veränderungsmitteilungen gehen online ein
Im Mai betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.249 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 84 weniger als im Vormonat und 440 weniger als im Mai des Vorjahres. Den höchsten Rückgang gegenüber 2020 (-246) verzeichneten die Frauen.
Betriebskostenabrechnung bitte umgehend dem Eigenbetrieb für Arbeit übermitteln
In diesen Wochen erhalten Mieter Post von ihren Vermietern. Die Betriebskostenabrechnungen werden verschickt. Mitunter enthält dieser Brief so manch eine Überraschung.
„Guthaben müssen uns umgehend mitgeteilt werden. Das geht ganz einfach mittels Kontaktformular unter https://www.efa-sk.de/kontakt und dann die Abrechnung hochladen. Per Post ist Versendung der Kopie der Betriebskostenabrechnung auch weiterhin möglich“, informiert Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung.
„Da wir einen strengen und verhältnismäßig langen Winter hatten, ist wohl eher mit einer Nachzahlung zu rechnen. Dazu äußert sich der Gesetzgeber wie folgt:
Die Nachzahlung von Nebenkosten übernimmt das Jobcenter, wenn die Nebenkostenabrechnung angemessen ist und mit dem Verbrauch nicht verschwenderisch umgegangen wurde. Auch hier benötigen wir natürlich den entsprechenden Nachweis“, erläutert Vögele.
Schließung am 14. Mai 2021
Der Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis, mit seinen Niederlassungen in Merseburg, Querfurt und Halle, bleibt am 14. Mai 2021 geschlossen. Eine telefonische Erreichbarkeit besteht an diesem Tag nicht.
Für Anfragen kann das Kontaktformular https://www.efa-sk.de/kontakt genutzt werden. Es besteht die Möglichkeit, Grundsicherungsleistungen online unter https://www.efa-sk.de zu beantragen.
„Ab 17. Mai 2021 sind wir wieder telefonisch unter den bekannten Rufnummern zu erreichen“, informiert der Betriebsleiter des Eigenbetriebes für Arbeit, Dr. Gert Kuhnert.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im April 2021
- Arbeitslosenbestand liegt wieder unter dem Vorjahreswert
- 070 Grundsicherungsbezieher weniger im Saalekreis als vor einem Jahr
- Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sinkt unter die 9.000-er Marke
Im April betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.333 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 175 weniger als im Vormonat und 54 weniger als im April des Vorjahres.