Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt
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Jobcenter Saalekreis startet 2022 mit neuen Gesundheitsangeboten
Im kommenden Jahr will das Jobcenter Saalekreis seinen Kundinnen und Kunden ein vielfältiges Angebot zur Gesundheitsförderung anbieten. Ziel ist es, die negativen Folgen einer langzeitigen Arbeitslosigkeit und der Corona-Pandemie auf die körperliche und psychische Gesundheit zu reduzieren und damit die Chancen einer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im September 2021
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- Arbeitslosenbestand im Rechtskreis SGB II geht weiter zurück
- 132 junge Menschen starteten in eine Ausbildung
- Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich im Vorjahresvergleich um 647 reduziert
Im September betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 3.852 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 31 weniger als im Vormonat und 329 weniger als im September des Vorjahres. Von den aktuell Betreuten sind 1.119 Frauen und Männer 50 Jahre und älter. Das sind 150 weniger als im letzten Jahr um diese Zeit.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im August 2021
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- Arbeitslosenbestand geht weiter zurück
- Jugendarbeitslosigkeit liegt unter Vorjahreswert
- 9,1 Prozent weniger Bedarfsgemeinschaften als im August 2020
Im August betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 3.883 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 35 weniger als im Vormonat und 395 weniger als im August des Vorjahres.
Schon gewusst? – Grundsicherung kann online beantragt werden
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Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) können im Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis auch online beantragt werden.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im Juli 2021
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- Arbeitslosenbestand sinkt erstmals seit fast zwei Jahren unter die 4.000-er Marke und erreicht damit das Vorkrisenniveau
- 18,2 Prozent weniger Alleinerziehende im Arbeitslosenbestand im Vorjahresvergleich
- 9 Prozent weniger Bedarfsgemeinschaften als im Juli 2020
Im Juli betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 3.918 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 155 weniger als im Vormonat und 432 weniger als im Juli des Vorjahres.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im Juni 2021
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- Freizeitbonus wird Anfang August automatisch ausgezahlt
- Positive Entwicklung des Arbeitsmarktes kommt auch in der Grundsicherung an
- Arbeitslosenbestand liegt deutlich (-11,1 Prozent) unter dem Vorjahreswert
- Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt erstmals unter die 7.000-er Marke
Im Juni betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.073 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 176 weniger als im Vormonat und 511 weniger als im Juni des Vorjahres.
Urlaub muss im Vorfeld genehmigt werden
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Angesichts der beginnenden Urlaubssaison möchte der Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis darauf hinweisen, dass bei einer geplanten Urlaubsreise von Arbeitslosen einige gesetzliche Regeln zu beachten sind.
Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II -Leistungen hat der Gesetzgeber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Dazu gehört, dass die Leistungsbezieher mit ihrem Jobcenter die geplante Ortsabwesenheit im Vorfeld abstimmen müssen.
Rente steigt zum 01. Juli 2021
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In den neuen Bundesländern erfolgt eine Rentenerhöhung um 0,72 Prozent. Rechtzeitig zum 01. Juli 2020 werden die Rentnerinnen und Rentner von ihrer Rentenkasse über die entsprechende Rentenerhöhung in Kenntnis gesetzt.
Die Einkünfte aus Rentenleistungen werden im Rahmen des Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II als Einkommen berücksichtigt. Folglich führt die Erhöhung der Rentenleistung zu einer Verringerung des SGB II-Anspruchs.
In allen Leistungsfällen, bei denen der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis das automatisierte Rentenauskunftsverfahren durchführen kann, erfolgt die automatische Neuberechnung des SGB II-Leistungsanspruchs. Die betroffenen Leistungsempfänger erhalten in diesen Fällen den geänderten Leistungsbescheid spätestens mit der nächsten Folgebewilligung bzw. im Falle erforderlicher weiterer Änderungen mit dem nächsten Änderungsbescheid.
„Alle Leistungsempfänger mit Rentenbezug sind im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht aufgefordert, ihren neuen Rentenbescheid (Kopie) an den Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis zu übermitteln. Dies kann gern mittels Kontaktformular https://www.efa-sk.de/kontakt oder auf dem Postweg erfolgen“, empfiehlt Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung.
Nachgefragt beim Betriebsleiter des Eigenbetriebs für Arbeit
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Herr Dr. Kuhnert Sie wollen wieder die Türen ihrer Häuser öffnen. Wann genau wird das sein? Wie gehen Sie vor?
Ab 1. Juli 2021 öffnet der Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis schrittweise seine Pforten. In unseren „Neustart“ fließen Erkenntnissen aus den letzten 15 Monate ein. In dieser Zeit erfolgte die Kundenbetreuung größtenteils telefonisch oder digital. Damit haben wir unsere Kunden besser erreicht als zuvor.