Bürgergeldgesetz - Das ist neu ab 1. Juli 2023
Der Fachabteilungsleiter Eingliederung im Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis, Dr. Frank Reinboth, informiert zu Neuerungen des Bürgergeldgesetzes.
Was ändert sich für Sie und Ihre Mitarbeiter?
Um es mit einem Wort zu formulieren, einiges. Wir haben uns im letzten halben Jahr darauf vorbereitet. Nun geht es in die Umsetzung. Der Gesetzgeber hat uns einige neue Instrumente in die Hand gegeben, aber auch im Bereich der Beratung wird sich einiges ändern.
Änderung der Freibeträge für die Einkommensanrechnung
Teil 2 des Bürgergeldgesetzes tritt ab 1. Juli 2023 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Einkommensanrechnung. Was genau sich ändert erläutert Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung im Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis.
Rente steigt zum 01. Juli 2023
In den neuen Bundesländern erfolgt eine Rentenerhöhung um 5,86 Prozent. Bis Ende Juli 2023 werden die Rentnerinnen und Rentner von ihrer Rentenkasse über die entsprechende Rentenerhöhung in Kenntnis gesetzt.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im Mai 2023
Im Mai 2023 betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.110 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das waren genauso viele wie im Vormonat und 476 mehr als im Mai des Vorjahres. „Beim Arbeitslosenbestand verzeichnen wir aktuell kaum Bewegungen (siehe Grafik). Arbeitgeber agieren eher vorsichtig, wenn es um Einstellungen geht. Das spüren wir seit geraumer Zeit deutlich“, berichtet die stellvertretende Betriebsleiterin, Anke Gaudig.
Staffelstab wurde übergeben
Der langjährige Betriebsleiter des Eigenbetriebs für Arbeit-Jobcenter Saalekreis wurde am 31. Mai 2023 in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Vorerst übernimmt Anke Gaudig, die bis dato als stellvertretende Betriebsleiterin agierte, die Dienstgeschäfte. Als Stellvertreterin steht ihr Anja Vögele zur Seite, die als Fachabteilungsleiterin Leistung im Unternehmen tätig ist. Am 23. Mai 2023 hat der Betriebsausschuss die neue Stellvertretungsregelung bestätigt.
Eine alte Tradition wurde erfolgreich wiederbelebt
„Bereits seit 2013 bietet der Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis regelmäßig im Frühjahr Arbeitgebern und Arbeitsuchenden eine Plattform, um ins Gespräch zu kommen. Die Corona Pandemie hat uns in den letzten Jahren, wie so vielen anderen auch, einen Strich durch die Rechnung gemacht. Ich bin froh, dass wir heute diese „alte Tradition“ erfolgreich “wiederbeleben“ und auf neue Füße stellen konnten, was bei unseren Kunden gut ankam“, berichtet der Fachabteilungsleiter Eingliederung, Dr. Frank Reinboth.
Einschränkungen am 17. Mai 2023 und Schließung am 19. Mai 2023
Der Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis, mit seinen Niederlassungen in Merseburg, Halle und Querfurt, schließt am 17. Mai 2023 bereits 12.00 Uhr.
Auf Grund eines Brückentages bleibt der Eigenbetrieb für Arbeit am 19.Mai 2023 geschlossen.
Für Anfragen kann das Kontaktformular genutzt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Bürgergeld online zu beantragen. Beide Angebote finden Interessierte unter www.efa-sk.de .
„Ab 22. Mai 2023 sind wir wieder unter den bekannten Rufnummern zu erreichen. Für persönliche Vorsprachen ist weiterhin ein Termin notwendig“, informiert der Betriebsleiter des Eigenbetriebs für Arbeit, Dr. Gert Kuhnert.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im März 2023
- Ausbildungs- und Jobbörse am 25. Mai in Merseburg
- Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II geht im Vergleich zum Vormonat leicht zurück
- Arbeitskräftenachfrage ist stabil
Im März 2023 betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.121 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das waren 36 weniger als im Vormonat und 362 mehr als im März des Vorjahres. Von den aktuell Betreuten sind 1.169 Frauen und Männer 50 Jahre und älter. Die Zahl der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahre, die auf der Suche nach einer Ausbildung oder Arbeit waren, umfasste 422 Personen. 234 von ihnen haben keinen Schulabschluss und 387 sind ohne Berufsabschluss. 1.018 arbeitslose Ausländer werden derzeit vom Eigenbetrieb für Arbeit betreut. Darunter sind 517 Frauen.
Schreiben vom Gasanbieter
Der Bundestag hat mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) die Einführung einer Gaspreisbremse beschlossen. Diese gilt zunächst vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
„Nach uns vorliegenden Informationen erhalten aktuell viele Haushalte von ihrem Gasanbieter ein Schreiben, in dem über die Verrechnung der Kosten für das bezogene Gas für die Monate Januar und Februar informiert und zugleich der neue Abschlag mitgeteilt wird,“ berichtet Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung im Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis. „ Um etwaige Überzahlungen möglichst zu vermeiden, bitten wir die Bezieher von Bürgergeld um eine zeitnahe Übermittlung einer Kopie dieses Schreibens. Gern kann dafür auch unsere digitale Veränderungsmitteilung unter www.efa-sk.de genutzt werden. Auf Basis der uns dann vorliegenden Information passen wir den monatlichen Abschlag an.“, ergänzt Vögele.