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  • Bestandszahlen gingen im Jahresdurchschnitt zurück
  • Übergang der ukrainischen Geflüchteten ins SGB II hat gut geklappt
  • Bürgergeld wurde pünktlich ausgezahlt

Die Zahl der erwerbfähigen Leistungsberechtigten im Jahresdurchschnitt ging im Vergleich zum Vorjahr erneut zurück, wie die erste Grafik zeigt. Ab Juni 2023 war der Eigenbetrieb für Arbeit für die Betreuung der ukrainischen Geflüchteten zuständig. Mit Stand Dezember erhielten 814 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit ukrainischer Staatsbürgerschaft Leistungen nach dem SGB II.

 

Entwicklung der erwerbsfähige Leistungsberechtigten (eLb) im Jahresdurchschnitt (JD) im Rechtskreis SGB II im Saalekreis

Entwicklung der erwerbsfähige Leistungsberechtigten (eLb) im Jahresdurchschnitt (JD) im Rechtskreis SGB II im Saalekreis

Grafik 1: Bundesagentur für Arbeit

„Betrachtet man die Werte der Jahre 2016 und 2022, dann hat sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 5.193 Personen reduziert. Aufgrund der Zugänge ab der Jahresmitte war diese Entwicklung so nicht zu erwarten“, fasst der Betriebsleiter des Eigenbetriebs für Arbeit, Dr. Gert Kuhnert, das Geschehen zusammen.

Bedarfsgemeinschaften (BG) im Jahresdurchschnitt (JD) im SGB II im Saalekreis

Bedarfsgemeinschaften (BG) im Jahresdurchschnitt (JD) im SGB II im Saalekreis

Grafik 2: Bundesagentur für Arbeit

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ging im Betrachtungszeitraum um 4.027 zurück (siehe Grafik 2). Das sind immerhin 38,1 Prozent.

Entwicklung des Arbeitslosenbestandes im Jahresdurchschnitt (JD) im SGB II im Saalekreis

Entwicklung des Arbeitslosenbestandes im Jahresdurchschnitt (JD) im SGB II im Saalekreis

Grafik 3: Bundesagentur für Arbeit

Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II unterschritt im Jahresdurchschnitt erstmals die Marke von 4.000 Personen. Die Zahl der Frauen, die beim Eigenbetrieb für Arbeit arbeitslos gemeldet sind, war noch nie so niedrig wie im Jahresdurchschnitt 2022. Für viele Frauen ist es wichtig, Familie und Job unter einen Hut zu bekommen. Sie tun ihr Möglichstes, um nicht mehr auf SGB II-Leistungen angewiesen zu sein.

Einer der Schwerpunkte der Arbeit im Fachbereich Eingliederung im vergangenen Jahr war die Betreuung der ukrainischen Geflüchteten. Der Spracherwerb bildet das Fundament, um darauf den Eingliederungsprozess in Ausbildung und Arbeit aufzubauen. Zwischenzeitlich besuchen 296 Ukrainerinnen und Ukrainer einen Sprachkurs. „Mit dem Informationsaustausch zu den Themen Schulbildung, Berufsausbildung und berufliche Erfahrungen, der Anerkennung der Abschlüsse aber auch der Absicherung der Kinderbetreuung legen wir Basis für unsere weitere Arbeit“, berichtet der Arbeitsmarktexperte.

Zur Unterstützung des Eingliederungsprozesses unserer Kunden kamen alle Instrumente der Arbeitsmarktpolitik zum Einsatz. Es wurden 3.195 Förderentscheidungen getroffen. 1.677 Integrationen fanden in der Folge statt. Darunter waren 460 Migranten. 133 junge Frauen und Männer mündeten in den Ausbildungsmarkt ein. 13 von ihnen haben einen Migrationshintergrund.

Besonders viele Integrationen in Arbeit erfolgten in den nachfolgenden Tätigkeitsfeldern:

TätigkeitsfeldZahl der Integrationen in Arbeit
Helfer/-in Lagerwirtschaft, Transport 234
Helfer/-in Reinigung 126
Verkäufer/-in 63
Helfer/-in Verkauf 53
Hausmeister 49

„Die Zahlen sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der Eingliederungs¬prozess in Arbeit und Ausbildung immer schwieriger gestaltet. Wir müssen sehen, wie sich der Wegfall des Vermittlungs-vorranges im Bürgergeld-Gesetz auswirkt. Abschlussorientierte Qualifizierungen sind wichtig für eine nachhaltige Eingliederung, keine Frage. Sind unsere Kunden dazu Willens und in der Lage dies umzusetzen, da bin ich mir nicht so sicher. Die Zeit wird es zeigen“, so Kuhnert.

Der Eigenbetrieb für Arbeit hat im Berichtsjahr 25.363.700 Euro für Kosten der Unterkunft (KdU) gewährt. Das war 202.889 Euro weniger als im Vorjahr.

Fazit und Ausblick des Betriebsleiters:

Es war wieder einmal ein ereignisreiches Jahr, welches mit vielen Herausforderungen gespickt war. Entscheidungen der Bundesregierung über gesonderte Leistungen, auch wenn wir sehr oft ein enges Zeitfenster zu Umsetzung hatten, wurden realisiert. Die pünktliche Leistungsgewährung hatte auch weiterhin die höchste Priorität in unserem Haus.

Vorhaben 2023

  • weitere Reduzierung der Arbeitslosigkeit sowie die Verringerung der Hilfebedürftigkeit
  • Fortsetzung der erfolgreichen Umsetzung der Bundes- und Landesprogramme
  • Umsetzung der Regelungen des Bürgergeldgesetzes zum 1.1.2023 und 1.7.2023
  • Anbindung an die Digitalisierungsstraßen des Landes bzw. des Bundes
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