Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im April 2020
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- Zahl der Grundsicherungsbezieher liegt noch deutlich unter dem Vorjahr
- erwartbare Zunahme des Arbeitslosenbestandes im Rechtskreis SGB II zum Vormonat und zum Vorjahr
- zeitnahe Leistungsgewährung bei Vorlage der kompletten Antragsunterlagen hat oberste Priorität
Der Eigenbetrieb für Arbeit betreute im Berichtsmonat 4.387 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 9,4 Prozent mehr als im Vormonat. Der Anstieg zum Vorjahr beträgt 0,5 Prozent (siehe Übersicht).
Corona-Grundsicherung im Saalekreis
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Das Sozialschutz-Paket, welches unter anderem die befristete Corona-Grundsicherung regelt, wurde Ende März in Kraft gesetzt. Wer vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, kann diese unter erleichterten Bedingungen erhalten.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im März 2020
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- zusätzliche Hotline geschalten
- Arbeitslosenzahl im Rechtskreis SGB II liegt deutlich unter Vorjahr
- Zahl der Leistungsbezieher ist weiter rückläufig
Die Bundesregierung hat vorübergehend den Zugang zu Grundsicherungsleistungen erleichtert, um die Folgen der Corona Pandemie für Erwerbstätige, Kleinunternehmer und Solo-Selbständige abzufedern.
Informationen zum neuen Sozialschutz-Paket der Bundesregierung
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Die Bundesregierung erleichtert vorübergehend den Zugang zu den Grundsicherungsleistungen des SGB II. Der Bund stellte damit in dieser Woche die Weichen, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. Davon können Erwerbstätige betroffen sein, aber auch Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbständige.
Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen Ihres Antrags auf ALG II-Leistungen? Fragen Sie uns!
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Seit der letzten Woche ist der Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis dazu übergegangen, Anträge auf Grundsicherungsleistungen per Post zu versenden.
„Über die Anzahl der eingehenden Anträge sind wir erfreut. Allerdings sehen wir auch, dass die Anträge oft unvollständig ausgefüllt sind und so eine abschließende Bearbeitung nicht möglich ist. Deshalb unser Appell: Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen benötigen, dann rufen Sie uns bitte an oder nutzen unser Kontaktformular im Internet, um Ihre Fragen zu stellen.
Coronavirus/ COVID-19
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Coronavirus/ COVID-19
Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis ist ab
18. März 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen
Wir wollen die Leistungsauszahlung sicherstellen. Damit wir das garantieren können und gleichzeitig Ihre Gesundheit schützen, haben wir uns zu dieser Maßnahme entschlossen. Persönliche Vorsprachen sind ab 18. März 2020 nur in Notfällen möglich. Notfälle beschränken sich auf die Auszahlung von Geldleistungen!
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im Februar 2020
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- Arbeitslosenzahl im Rechtskreis SGB II liegt deutlich unter Vorjahr
- Zahl der Leistungsbezieher ist weiter rückläufig
- Absage der Jobbörse „Frühjahrsoffensive“
Der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis betreute im Berichtsmonat 4.170 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. „Saisonal bedingt erfolgte ein Anstieg zum Vormonat um 39 Personen. Wir liegen trotzdem 9,9 Prozent (-460 Personen) unter dem Vorjahreswert“, berichtet der Betriebsleiter des Eigenbetriebes für Arbeit, Dr. Gert Kuhnert.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im Januar 2020
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- Vorbereitung der Jobbörse „Frühjahrsoffensive“ läuft auf Hochtouren
- Arbeitslosenzahl im Rechtskreis SGB II liegt deutlich unter Vorjahr
- Zahl der Leistungsbezieher ist weiter rückläufig
Der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis betreute im Berichtsmonat 4.131 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. „Saisonal bedingt erfolgte ein Anstieg zum Vormonat um 207 Personen. Wir liegen trotzdem 12 Prozent (-563 Personen) unter dem Vorjahreswert“, berichtet der Betriebsleiter des Eigenbetriebes für Arbeit, Dr. Gert Kuhnert.
Fünfzehn Jahre Eigenbetrieb für Arbeit
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Am 6. Oktober 2004 hat der Kreistag des damaligen Landkreises Merseburg-Querfurt die Weichen gestellt, um nach der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe am 01. Januar 2005 Grundsicherungsbezieher in eigener Zuständigkeit zu betreuen. Der Eigenbetrieb für Arbeit wurde neu geschaffen und vom Landkreis mit der Betreuung der Hartz-IV-Bezieher beauftragt.