Rente steigt zum 01. Juli 2020
In den neuen Bundesländern erfolgt eine Rentenerhöhung um 4,2 Prozent und in den alten Bundesländern um 3,45 Prozent. Hintergrund dafür ist die positive Lohnentwicklung der letzten Jahre. Rechtzeitig zum 01. Juli 2020 werden die Rentnerinnen und Rentner von ihrer Rentenkasse über die entsprechende Rentenerhöhung in Kenntnis gesetzt.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im Mai 2020
- persönliche Vorsprache nur mit Termin
- Beratungen erfolgen auch weiterhin per Telefon und online
- Aktivitäten in der Corona Krise
Der Eigenbetrieb für Arbeit betreute im Berichtsmonat 4.689 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 302 mehr als im Vormonat. Der Anstieg zum Vorjahr beträgt 440. „Momentan erkennen wir, dass die Spitze der Antragseingänge überwunden ist.
Nachgefragt beim Betriebsleiter des Eigenbetriebes für Arbeit
Herr Dr. Kuhnert Sie wollen wieder schrittweise die Türen ihrer Häuser öffnen. Wann genau wird das sein? Wie gehen Sie vor?
Ab 2. Juni 2020 öffnet der Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis seine Pforten für einen eingeschränkten Publikumsverkehr. Wir haben uns dazu entschlossen, unsere Häuser in Querfurt, Halle und Merseburg, schrittweise zu öffnen. Ab diesem Zeitpunkt sind persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Kunden können uns anrufen oder sie nutzen das Kontaktformular unter undefined, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Schließung am 22. Mai 2020
Der Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis, mit seinen Niederlassungen in Merseburg, Querfurt und Halle, bleibt am 22. Mai 2020 geschlossen. Eine telefonische Erreichbarkeit besteht an diesem Tag nicht.
Für Anfragen kann das Kontaktformular https://www.efa-sk.de/kontakt genutzt werden.
„Ab 25. Mai 2020 sind wir telefonisch wieder unter den bekannten Rufnummern zu erreichen. Persönliche Vorsprachen sind derzeit nur mit Einladung möglich“, informiert Anke Gaudig, die stellvertretende Betriebsleiterin.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im April 2020
- Zahl der Grundsicherungsbezieher liegt noch deutlich unter dem Vorjahr
- erwartbare Zunahme des Arbeitslosenbestandes im Rechtskreis SGB II zum Vormonat und zum Vorjahr
- zeitnahe Leistungsgewährung bei Vorlage der kompletten Antragsunterlagen hat oberste Priorität
Der Eigenbetrieb für Arbeit betreute im Berichtsmonat 4.387 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 9,4 Prozent mehr als im Vormonat. Der Anstieg zum Vorjahr beträgt 0,5 Prozent (siehe Übersicht).
Corona-Grundsicherung im Saalekreis
Das Sozialschutz-Paket, welches unter anderem die befristete Corona-Grundsicherung regelt, wurde Ende März in Kraft gesetzt. Wer vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, kann diese unter erleichterten Bedingungen erhalten.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im März 2020
- zusätzliche Hotline geschalten
- Arbeitslosenzahl im Rechtskreis SGB II liegt deutlich unter Vorjahr
- Zahl der Leistungsbezieher ist weiter rückläufig
Die Bundesregierung hat vorübergehend den Zugang zu Grundsicherungsleistungen erleichtert, um die Folgen der Corona Pandemie für Erwerbstätige, Kleinunternehmer und Solo-Selbständige abzufedern.
Informationen zum neuen Sozialschutz-Paket der Bundesregierung
Die Bundesregierung erleichtert vorübergehend den Zugang zu den Grundsicherungsleistungen des SGB II. Der Bund stellte damit in dieser Woche die Weichen, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. Davon können Erwerbstätige betroffen sein, aber auch Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbständige.
Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen Ihres Antrags auf ALG II-Leistungen? Fragen Sie uns!
Seit der letzten Woche ist der Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis dazu übergegangen, Anträge auf Grundsicherungsleistungen per Post zu versenden.
„Über die Anzahl der eingehenden Anträge sind wir erfreut. Allerdings sehen wir auch, dass die Anträge oft unvollständig ausgefüllt sind und so eine abschließende Bearbeitung nicht möglich ist. Deshalb unser Appell: Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen benötigen, dann rufen Sie uns bitte an oder nutzen unser Kontaktformular im Internet, um Ihre Fragen zu stellen.