Nachgefragt beim Betriebsleiter des Eigenbetriebs für Arbeit
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Herr Dr. Kuhnert Sie wollen wieder die Türen ihrer Häuser öffnen. Wann genau wird das sein? Wie gehen Sie vor?
Ab 1. Juli 2021 öffnet der Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis schrittweise seine Pforten. In unseren „Neustart“ fließen Erkenntnissen aus den letzten 15 Monate ein. In dieser Zeit erfolgte die Kundenbetreuung größtenteils telefonisch oder digital. Damit haben wir unsere Kunden besser erreicht als zuvor.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im Mai 2021
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- Erste Anzeichen einer Besserung - 1.168 Grundsicherungsbezieher weniger im Saalekreis als vor einem Jahr
- Arbeitslosenbestand liegt wieder deutlich unter dem Vorjahreswert
- 43 Prozent der Veränderungsmitteilungen gehen online ein
Im Mai betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.249 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 84 weniger als im Vormonat und 440 weniger als im Mai des Vorjahres. Den höchsten Rückgang gegenüber 2020 (-246) verzeichneten die Frauen.
Betriebskostenabrechnung bitte umgehend dem Eigenbetrieb für Arbeit übermitteln
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In diesen Wochen erhalten Mieter Post von ihren Vermietern. Die Betriebskostenabrechnungen werden verschickt. Mitunter enthält dieser Brief so manch eine Überraschung.
„Guthaben müssen uns umgehend mitgeteilt werden. Das geht ganz einfach mittels Kontaktformular unter https://www.efa-sk.de/kontakt und dann die Abrechnung hochladen. Per Post ist Versendung der Kopie der Betriebskostenabrechnung auch weiterhin möglich“, informiert Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung.
„Da wir einen strengen und verhältnismäßig langen Winter hatten, ist wohl eher mit einer Nachzahlung zu rechnen. Dazu äußert sich der Gesetzgeber wie folgt:
Die Nachzahlung von Nebenkosten übernimmt das Jobcenter, wenn die Nebenkostenabrechnung angemessen ist und mit dem Verbrauch nicht verschwenderisch umgegangen wurde. Auch hier benötigen wir natürlich den entsprechenden Nachweis“, erläutert Vögele.
Schließung am 14. Mai 2021
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Der Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis, mit seinen Niederlassungen in Merseburg, Querfurt und Halle, bleibt am 14. Mai 2021 geschlossen. Eine telefonische Erreichbarkeit besteht an diesem Tag nicht.
Für Anfragen kann das Kontaktformular https://www.efa-sk.de/kontakt genutzt werden. Es besteht die Möglichkeit, Grundsicherungsleistungen online unter https://www.efa-sk.de zu beantragen.
„Ab 17. Mai 2021 sind wir wieder telefonisch unter den bekannten Rufnummern zu erreichen“, informiert der Betriebsleiter des Eigenbetriebes für Arbeit, Dr. Gert Kuhnert.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im April 2021
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- Arbeitslosenbestand liegt wieder unter dem Vorjahreswert
- 070 Grundsicherungsbezieher weniger im Saalekreis als vor einem Jahr
- Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sinkt unter die 9.000-er Marke
Im April betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.333 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 175 weniger als im Vormonat und 54 weniger als im April des Vorjahres.
Eigenbetrieb für Arbeit weist den Corona-Zuschlag am 10. Mai 2021 an
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Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im März 2021
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- Arbeitslosenbestand steigt geringfügig
- Zahl der Grundsicherungsbezieher im Saalekreis geht trotzdem im Vorjahresvergleich zurück
- Einmalzahlung für Grundsicherungsbezieher wird im Mai automatisch überwiesen
Im März betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.508 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 26 mehr als im Vormonat und 499 mehr als im März des Vorjahres. „Pandemiebedingte Entlassungen sind bisher im Bereich der Grundsicherung kaum zu spüren“, informiert der Betriebsleiter des Eigenbetriebes für Arbeit, Dr. Gert Kuhnert.
Eigenbetrieb für Arbeit setzt Digitalisierungsoffensive fort
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Weiterbewilligungsantrag stellen oder Veränderungen mitteilen -jetzt auch online
Der Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis erweitert sein Onlineangebot. Für Bezieher von Grundsicherungsleistungen, die im Saalekreis wohnen, gibt es ab sofort die Möglichkeit, die Weiterbewilligung von ALG II online zu beantragen. Auch Veränderungen in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen können fortan digital übermittelt werden. Die sogenannte Veränderungsmitteilung dient beispielweise der Mitteilung einer Arbeitsaufnahme, einer geänderten Kontonummer, beim Wechsel der Krankenkasse und vieles mehr.
Einstiegsqualifizierung als „Türöffner“ für eine Ausbildung, auch für Jugendliche in der Grundsicherung
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„Das nächste Ausbildungsjahr steht vor der Tür. Durch eine Einstiegsqualifizierung kann sich diese Tür auch für junge Menschen, die vom Eigenbetrieb für Arbeit betreut werden, öffnen. Arbeitgeber aus der Region beraten wir ebenfalls gern zu diesem Thema“, informiert Dr. Frank Reinboth, Fachabteilungsleiter Eingliederung.
Damit Jugendliche und Arbeitgeber zueinander finden, kann noch in diesem Jahr eine Einstiegsqualifizierung - kurz EQ genannt - begonnen werden. Jugendliche haben hierbei die Möglichkeit, den zukünftigen Ausbildungswunsch auf Herz und Nieren zu prüfen, sich auszuprobieren und einen Arbeitgeber von sich zu überzeugen. Der Arbeitgeber hat eine Entscheidungshilfe bei der Besetzung des Ausbildungsplatzes.