Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im Januar 2023
- Bürgergeld floss pünktlich
- Zahl der Bürgergeldbezieher erhöht sich im Vergleich zu 2022
- Erstmals sind über 1.000 Ausländer im Rechtskreis SGB II arbeitslos
Im Januar 2023 betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.190 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 254 mehr als im Januar des Vorjahres. Von den aktuell Betreuten sind 1.209 Frauen und Männer 50 Jahre und älter.
Jahresrückblick 2022 - Ausblick
- Bestandszahlen gingen im Jahresdurchschnitt zurück
- Übergang der ukrainischen Geflüchteten ins SGB II hat gut geklappt
- Bürgergeld wurde pünktlich ausgezahlt
Die Zahl der erwerbfähigen Leistungsberechtigten im Jahresdurchschnitt ging im Vergleich zum Vorjahr erneut zurück, wie die erste Grafik zeigt. Ab Juni 2023 war der Eigenbetrieb für Arbeit für die Betreuung der ukrainischen Geflüchteten zuständig. Mit Stand Dezember erhielten 814 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit ukrainischer Staatsbürgerschaft Leistungen nach dem SGB II.
Neue Wege sind gefragt
Die Jugendarbeitslosigkeit bei den 15- bis unter 25-jährigen im Rechtskreis SGB II ist im Saalekreis so niedrig wie schon lange nicht mehr. Aber gut 90 Prozent der Jugendlichen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Hier sind neue Wege gefragt.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen dem Jobcenter auch in 2023 weiterhin vorgelegt werden
Für viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Beschäftigte, ist die Pflicht zur Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seit dem 01. Januar 2023 entfallen.
Für Bezieher von Bürgergeld gilt diese Regelung allerdings nicht. Die „Krankenscheine“ müssen weiterhin vorgelegt werden.
„Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wichtig, um im Fall einer Erkrankung weiterhin Leistungen vom Eigenbetrieb für Arbeit zu erhalten. Auch Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen müssen die Bescheinigung im Krankheitsfall weiterhin im Jobcenter bzw. beim Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen“, informiert der Betriebsleiter des Eigenbetriebs für Arbeit, Dr. Gert Kuhnert.
„Die Bescheinigung kann auch über unseren Onlineservice unter www.efa-sk.de unter Nutzung der Veränderungsmitteilung oder des Kontaktformulars übermittelt werden“, ergänzt er noch.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im Dezember 2022
- Arbeitskräftenachfrage hat im zweiten Halbjahr abgenommen, ist aber immer noch auf einem hohen Niveau
- Zahl der Leistungsbezieher nimmt im Vergleich zum Vorjahr zu, was erwartbar war
Im Dezember betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.082 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das sind 341 mehr als im Dezember des Vorjahres. „Der Arbeitsmarkt zeigte sich in diesem Jahr stabil. Dennoch ist erkennbar, dass es seit Jahresmitte einen Aufwärtstrend bei den Arbeitslosenzahlen gibt, der aufgrund des Übergangs der ukrainischen Geflüchteten ins SGB II zu erwarten war“, berichtet der Betriebsleiter des Eigenbetriebs für Arbeit, Dr. Gert Kuhnert.
Havarie in Halle
Havarie in Halle
Die Geschäftsstelle Halle des Eigenbetriebs für Arbeit – Jobcenter Saalekreis bleibt ab 21. Dezember 2022 aufgrund einer Havarie bis auf weiteres geschlossen.
Vorsprachen mit Termin oder in Notfällen können in Querfurt oder in Merseburg zu den bekannten Öffnungszeiten erfolgen.
Öffnungszeiten
Montag: | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
Freitag: | 8.00 - 12.00 Uhr |
Standort Querfurt: 06268 Querfurt, Roßplatz 3
Standort Merseburg: 06217 Merseburg, Geusaer Str. 81e
Für Anfragen kann das Kontaktformular unter Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis (efa-sk.de) genutzt werden.
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis im November 2022
- Herbstbelebung ist kaum spürbar
- Zahl der Arbeitslosen in der Grundsicherung steigt gegenüber dem Vormonat (1,3 Prozent) und auch im Vergleich zum Vorjahr (10,2 Prozent)
- 11.154 Personen aus dem Saalekreis beziehen Grundsicherungsleistungen
- Jugendarbeitslosigkeit entwickelt sich positiv
Im November betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 3.998 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren.
Bürgergeldgesetz – Was ändert sich?
Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Dafür müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Infrage kommt das Bürgergeld auch für Menschen, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht. Sie können ergänzende Unterstützung erhalten. Mit dem Bürgergeld werden die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung noch stärker in den Fokus der Arbeit der Jobcenter gerückt.Das neue Bürgergeldgesetz wird stufenweise zum 1. Januar 2023 und zum 1. Juli 2023 eingeführt.
Das neue Bürgergeld kommt
Der Gesetzgeber plant die Einführung des sogenannten Bürgergeldes, welches die Hartz-IV- Leistungen ab 1. Januar 2023 ablösen soll. Ende November hat die Bundesregierung dafür die entsprechenden Weichen gestellt.
„Wir bemerken aktuell eine sehr große Unsicherheit bei unseren Kunden/-innen“, berichtet Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Eingliederung im Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis. „Täglich erreichen uns viele Anfragen, ob denn ein neuer Antrag auf das Bürgergeld zu stellen sei.